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Politik | 28.01.2022

Tarif: BMG genehmigt Richtlinien

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) haben gestern die Richtlinien für eine tarifliche Entlohnung in Einrichtungen der Langzeitpflege genehmigt. Der GKV-Spitzenverband (SpiBu) veröffentlichte das entsprechende Dokument nun auf seiner Homepage.

Die Richtlinien legen das Prozedere fest, an dem Pflegedienste, Tagespflegen und vollstationäre Einrichtungen sich in Bezug auf die Tarifeinführung zum 1. September 2022 zu orientieren haben. Ab diesem Datum können Pflegeleistungen nur noch mit den Pflegekassen abgerechnet werden, wenn die Gehälter der Beschäftigten einer Tarifentlohnung entsprechen.

Frist Ende Februar bleibt

Pflegeeinrichtungen müssen laut Richtlinie bis zum 28. Februar entscheiden, nach welchem Tarif sie sich künftig richten wollen. Um die regional üblichen Vergütungen zu ermitteln, sollen sie sich an einer Tarifübersicht orientieren können. Nach längerer Verzögerung soll diese nun den Richtlinien zufolge bis zum 15. Februar veröffentlicht werden.

Da den Pflegeeinrichtungen aus diesem Grund weniger Zeit bleibt als ursprünglich vorgesehen, sich für einen Tarif zu entscheiden und die neuen Regelungen umzusetzen, sieht die Richtlinie vor, dass eine Entscheidung für einen Tarif auch nach dem 28. Februar noch gemeldet werden kann. Hierfür soll „ein pragmatisches Verfahren etabliert werden“, heißt es vom SpiBu.

Virtuelle LfK-Regionalveranstaltung geplant

Der LfK wird für seine Mitglieder am 9. Februar eine virtuelle Regionalveranstaltung ausstrahlen, die sich unter anderem mit dem Thema Tarif beschäftigt und das weitere Vorgehen für Pflegedienste und Tagespflegen in Nordrhein-Westfalen erläutert. LfK-Mitglieder erhalten dazu im Vorfeld eine gesonderte Einladung.