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Politik | 14.02.2023

Test- und Maskenpflicht in der Pflege sollen wegfallen

Bund und Länder planen, fast alle coronabedingten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Pflegeeinrichtungen vorzeitig zum 1. März auslaufen zu lassen.

Laut Aussage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll der Großteil der derzeit geltenden und im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der so genannten Coronavirus-Testverordnung (TestV) festgelegten Regelungen ab kommendem Monat nicht mehr greifen. Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) bestätigte dies gegenüber dem LfK.

Das ursprüngliche Ende der bundesweiten Bestimmungen war für den 7. April eingeplant. Sie legen unter anderem fest, dass für den Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eine FFP2-Maske sowie ein Testnachweis notwendig ist (die aktuell gültigen Regelungen für ambulante Pflegedienste, Tagespflegen und ambulant betreute Wohngemeinschaften finden LfK-Mitglieder im LfK-Downloadbereich). Über den 1. März hinaus bestehen bleiben soll nun lediglich die Maskenpflicht für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher.

Finanzierungsfrage war offen

Pflegeeinrichtungen hatten zuletzt eine Finanzierungslücke vor allem bezüglich der Testvorgaben bemängelt. Denn das Erstattungsverfahren für die verpflichtenden Corona-Tests soll zum Monatsende auslaufen.

Beschäftigte in der Pflege müssen bislang dreimal in der Woche einen Testnachweis vorlegen. Lediglich für Beschäftigte in voll- und teilstationären Einrichtungen der Langzeitpflege ist in Nordrhein-Westfalen eine reduzierte Testpflicht im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen möglich.

Die Kostenerstattung für diese Testungen, die in der TestV festgelegt ist, läuft derweil zum 1. März 2023 aus. Damit hätte sich eine Refinanzierungslücke von mehreren Wochen bis zum Außerkrafttreten der Testpflicht ergeben.