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Service | 12.12.2012

Umfrage des Monats: Wenig Anspruch auf Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI

Bis zu 30 Prozent aller Pflegebedürftigen haben laut dem Pflegereport der Barmer GEK Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI. Die Umfrage des Monats auf der LfK-Homepage bestätigt: Mehr als 30 Prozent sind es selten – eher weniger.

Rund vierzig Prozent der Teilnehmer an der nicht repräsentativen Umfrage auf der Startseite unter www.lfk-online.de gaben an, dass der Anteil ihrer Patienten mit einer demenziellen Erkrankung und folglichem Anspruch nach § 45 b SGB XI zwischen zehn und 30 Prozent liegt. Die meisten sehen die Zahl allerdings noch niedriger: Mehr als 43 Prozent klickten die Option „unter zehn Prozent“ an.

Einen Anteil über 30 Prozent verzeichnen derweil lediglich rund 16 Prozent der Umfrageteilnehmer. Und nur ein einziges Mal wurde angegeben, dass mehr als die Hälfte der Pflegedienstpatienten einen Anspruch auf die Leistungen hätten.

Auf der LfK-Homepage lädt nun bereits eine neue Umfrage zum Mitklicken ein, diesmal aus dem Bereich Personalmanagement. Der LfK möchten von den Pflegedienstinhabern wissen: Nach welchem System werden die Pflegekräfte in Ihrem Pflegedienst vergütet? Gibt es ein reines Festgehalt oder erhalten sie leistungsbezogene Zuschläge?