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Aktuelles | 12.01.2004

Verbandmittel weiter Leistung der GKV

Verschiedene LfK-Mitgliedsbetriebe standen in der vergangenen Woche vor dem Problem, dass einzelne Ärzte notwendige Verbandmittel nicht mehr verordnen wollten. Als Begründung wurde angegeben, dass rezeptfreie und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen. Dem ist nicht so, denn bei Verbandmittel handelt es sich nicht um Arzneimittel, sondern um Medizinprodukte. Diese sind auch nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig