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Aktuelles | 16.12.2022

Vergütungen: Keine Bestätigung der Kasse nötig

Pflegedienste, die ihre Unterlagen für die Vergütungsverhandlungen für 2023 bei ihrer zuständigen Kasse eingereicht haben, brauchen nicht auf eine Bestätigung zu warten, um die neuen Preise im kommenden Jahr anzuwenden.

Auf diese Präzisierung von Seiten der Kassen angesichts des großen Verhandlungsaufkommens und des kurzen Zeitraums bis zum Jahreswechsel macht der LfK seine Mitglieder aktuell aufmerksam. „Inhaber können die neuen Vergütungen im bekannten so genannten ,vereinfachten Verfahren‘ bei ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen“, erklärt Verbandsgeschäftsführer Christoph Treiß. „Die neuen Preise gelten dann automatisch ab dem 1. Januar.“

Der LfK hatte die angeschlossenen Pflegedienste am 9. Dezember in einer Sonderausgabe seines Newsletters LfK-Aktuell über das verbesserte Angebot der Kassen sowie die erforderlichen Schritte zur Verhandlung informiert.

Treiß erläutert das Verfahren sowie den Hintergrund für die Verbandsmitglieder zudem in einem etwa halbstündigen Video.