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Aktuelles | 21.07.2004

Verwirrung um Praxisgebühr im Notdienst

Ab 1. Juli diesen Jahres gelten nun auch bundesweit einheitliche Regeln für die <b>Praxisgebühr im ärztlichen Notdienst</b>. Je nach Kassenärztlicher Vereinigung (KV) wurde das Kassieren der Praxisgebühr im Notdienst bisher immer noch unterschiedlich behandelt. Zum Teil wurde bei jeder Notdienst-Inanspruchnahme die Gebühr fällig, zum Teil entfiel sie, wenn bereits in der Arztpraxis bezahlt wurde. Wie in der ambulanten Regelversorgung müssen Ärzte von ihren Patienten ab sofort bei jeder ersten Inanspruchnahme im Notdienst im Quartal zehn Euro kassieren.

 

Da heißt: Patienten, die sich an die Überweisungsregelungen halten, müssen künftig also maximal 20 Euro pro Quartal für die ambulante Behandlung bei Hausärzten und im Notdienst zahlen.

Verwirrung herrscht dagegen noch über den Fall der Weiterbehandlung nach der Inanspruchnahme des Notdienstes.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) will im Gespräch mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen durchsetzen, dass in einem solchen Fall der Kassenpatient erneut eine Praxisgebühr zahlen muss. Bislang müssen Patienten zehn Euro beim Notdienst zahlen, nicht aber für die Weiterbehandlung beim Haus- oder Facharzt. Künftig soll eine Überweisung aus dem Notdienst zum niedergelassenen Arzt nicht zum Erlass der Praxisgebühr führen.