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Service | 31.01.2023

Wichtige Änderung bei der LfK-App: Neue PIN ab morgen

Der LfK veröffentlicht heute in der neuen Ausgabe seines Newsletters LfK-Aktuell die neue PIN für die Nutzung der verbandseigenen „LfK-App“. Die noch aktuelle PIN verliert zum 1. Februar ihre Gültigkeit.

Ab morgen benötigen alle Anwender der LfK-App eine neue PIN, um die mobile Anwendung für die weitere Nutzung freizuschalten. Die neue PIN finden LfK-Mitglieder in der passwortgeschützten Inhaber-Ecke der LfK-Homepage in der Kategorie „Arbeitsrecht“ (Inhaber-Login erforderlich). 

Die neue PIN muss einmalig eingegeben werden, wenn die LfK-App das erste Mal im Februar gestartet wird. Mit der PIN-Eingabe bestätigt der Nutzer, dass er als Mitglied im LfK zur weiteren Nutzung der App berechtigt ist, und schaltet die mobile Anwendung für das nächste halbe Jahr frei. Die PIN-Änderung und die erneute Aktivierung sind einmal im Halbjahr notwendig, um sicherzustellen, dass ausschließlich LfK-Mitglieder die kostenfreie App des Verbands nutzen können.

Mit der LfK-App informiert der LfK seine Mitglieder mobil über wichtige Neuigkeiten und erinnert zum Beispiel an bevorstehende Termine und Abgabefristen. Der interaktive LfK-Personalcheck in der App macht zudem eine schnelle Überprüfung der vertraglich geforderten Qualifikationen von Pflegekräften in ambulanten Pflegediensten auch unterwegs möglich.

Die für Mitglieder kostenfreie App ist im Play Store von Google und im App Store von Apple verfügbar.