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Aktuelles | 30.11.2012

Zeitbezogene Vergütung: Nicht auf Kassen-Angebote eingehen!

Seit dem 29. November verschickt die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen Pflegediensten Angebote für eine zeitbezogene Vergütung im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes. Der LfK rät seinen Mitgliedern, nicht auf diese einseitigen Angebote einzugehen.

Am 3. Dezember werden alle Pflegeverbände Nordrhein-Westfalens einen gemeinsamen Brief an alle organisierten Pflegedienste verschicken, das ausführlich über den Verhandlungsstand zu diesem Thema auf Landesebene sowie über das weitere Vorgehen informiert.

„Um in dieser Sache eine für die ambulante Pflege in NRW auskömmliche Lösung zu erzielen, müssen die neuen Stundensätze stimmen und die Auswirkungen auf das bestehende Leistungskomplexsystem vernünftig eingepreist werden“, so LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. Deshalb sei es wichtig, dass in dieser Sache alle gemeinsam an einem Strang ziehen.

Beim letzten Verhandlungstermin Anfang der Woche hatten sich Leistungserbringer und Kassen nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen können. Die bestehenden Verträge gelten jedoch bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter.