Ambulant vor stationär: Die Rolle ambulanter Pflegedienste
Presse-Archiv
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Die Spanne der notwendigen Investitionskosten im Bereich des SGB XI je anrechnungsfähige Leistungsstunde reicht für die allermeisten Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen von 3,35 Euro bis zu 5,85 Euro. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Gemäß § 82 Abs. 1 SGB XI haben Pflegeeinrichtungen einen Anspruch auf eine leistungsgerechte Vergütung für die allgemeinen Pflegeleistungen. Diese Vergütung wird wie es § 89 SGB XI vorsieht zwischen dem Träger des Pflegedienstes und dem Kostenträger vereinbart.
Bei der...
In seinem 19. Tätigkeitsbericht hat der Bundes-beauftragte für Datenschutz jetzt klar gestellt, dass die Einsicht in Pflegedokumentationen am-bulanter Pflegedienste durch die Kassen zur Ab-rechnungsüberprüfung nicht zulässig ist. Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege...
Bundesverfassungsgericht entscheidet noch in 2003 über die Rechtmäßigkeit der Altenpflegeumlage in Nordrhein-Westfalen
Legen Sie gegen jeden Bescheid zur Heranziehung der Altenpflegeumlage Widerspruch ein.
Wichtig ist, dass Sie auch gegen endgültige Bescheide fristgerecht Widerspruch einlegen, und zwar selbst dann, wenn Sie bereits dem früheren, vorläufigen Bescheid widersprochen haben. Zur...
Wie es aus informierten Kreisen heißt, plant Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt keine Neuauflage der umstrittenen, vom Bundesrat gestoppten, Pflege-Prüfverordnung nach § 118 SGB XI und damit auch keine verpflichtenden Leistungs- und Qualitätsnachweise (LQN). Der LfK begrüßt...