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Presse | 15.06.2012

Neue Umlage soll für mehr Azubis in der Altenpflege sorgen

Deutschland hat ein Problem. Noch ist es klein und scheinbar unbedeutend. Doch wenn man aktuellen Statistiken glauben darf, dann wächst es sich bis spätestens 2020 zu einem unübersehbaren Mangel aus, der im deutschen Alltag an allen Ecken und Enden zu spüren sein wird. Das Problem nennt sich "demografischer Wandel".

Die Bundesregierung versucht derzeit, mit einer neuen "Demografiestrategie" auf das Problem aufmerksam zu machen. In der Pflege steht der demografische Wandel schon jetzt auf der Matte: Immer mehr Pflegebedürftigen stehen immer weniger Pflegende gegenüber. Die Länder bekämpften das Problem auf ihre Weise. In Nordrhein-Westfalen soll ein neues Umlageverfahren ab Juli für eine gerechtere Verteilung der Ausbildungskosten und so im Endeffekt für mehr Auszubildende in den Pflegeberufen sorgen.

Unterversorgung droht

Denn der Arbeitskräftemangel in der Pflege hat die Betriebe längst erreicht. "Manche Pflegedienste müssen Anfragen von neuen Kunden bereits ablehnen oder Patienten sogar kündigen, da sie nicht genügend geeignetes Personal finden", berichten die Vertreter der Vertragsarbeitsgemeinschaft der privaten Verbände (VAG NW), die über 90 Prozent der privaten Pflegeeinrichtungen im Land repräsentiert. In stationären Einrichtungen, also Heimen, sieht die Lage nur geringfügig besser aus. "Auch hier wird es immer schwieriger, die ordnungsrechtlich vorgeschriebene Fachkraftquote von 50 Prozent zu halten."

In Nordrhein-Westfalen befanden sich Anfang 2011 fast 11.000 Nachwuchskräfte in der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegefachkraft. Das klingt viel - doch nach Berechnungen des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (dip) in Köln wurden allein im Jahr 2010 rund 2.500 Altenpflegerinnen und -pfleger sowie zusätzlich 500 Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte zu wenig ausgebildet. Die tatsächliche Lücke ist jedoch noch um einiges größer. Denn für die Berechnung zog das dip nur Vollzeitstellen heran, während Pflegekräfte aufgrund der Arbeitsabläufe in der häuslichen Pflege fast zu drei Vierteln in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind. Im stationären Bereich, der in Nordrhein-Westfalen etwa doppelt so viele Mitarbeiter beschäftigt wie die ambulante Pflege, liegt die Zahl der Teilzeitkräfte mit etwa einem Viertel niedriger.

Ausbildungskosten sorgen für unfaire Wettbewerbsbedingungen

Die Landesregierung hat daher bereits im vergangenen Jahr Maßnahmen beschlossen, um die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu fördern. Derzeit kostet eine Ausbildung zur Pflegefachkraft die ausbildende Pflegeeinrichtung rund 50.000 Euro. Die angehenden Pflegefachkräfte erhalten nach Tarif in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich etwa 870, 930 und 1.030 Euro monatlich, Zeitzuschläge nicht eingerechnet.

Für die Ausbildungsbetriebe bedeuteten diese Kosten bislang vor allem einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Wettbewerbern, die sich keine Auszubildenden leisteten. Denn um Gehälter, Lohnnebenkosten und interne Ausbildungsbeauftragte zu finanzieren, mussten viele Einrichtungen ihre Preise anheben. Bei der "Landesberichterstattung Gesundheitsberufe" des Ministeriums vom Frühjahr 2010 gaben rund 15 Prozent der Pflegeeinrichtungen an, künftig aus diesem Grund weniger ausbilden zu wollen.

Umlageverfahren soll für mehr Gerechtigkeit sorgen

Dieser Wettbewerbsnachteil soll ab Juli der Vergangenheit angehören. In einem Umlageverfahren sollen künftig alle Pflegedienste und Heime in einen gemeinsamen Topf einzahlen, aus dem die Gehälter der Auszubildenden finanziert werden. Die Ausbildungsbetriebe erhalten die entsprechenden Beträge erstattet und können so ihren Wettbewerbsnachteil kompensieren. Ein ähnliches Verfahren existierte in Nordrhein-Westfalen bereits bis zum Abschlussjahrgang 2006. Die gesetzliche Grundlage dafür löste sich mit dem Bundesaltenpflegegesetz im Jahr 2003 in Luft auf. Seitdem ist ein solches Verfahren nur zulässig, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Die Daten zeigen: Diese Voraussetzungen treffen in Nordrhein-Westfalen mittlerweile zu.

Preise für Pflege steigen

Für viele Pflegeeinrichtungen, die sich bislang keine Ausbildungsplätze leisten konnten oder wollten, bedeutet die viermal jährlich zu zahlende Umlage eine hohe Belastung. Daher haben die Pflegeverbände im Land eine Vereinbarung mit den Pflegekassen geschlossen. Diese gibt den Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, mit Preiserhöhungen auf Zusatzbelastung zu reagieren. So erheben Heime für einen Platz einen Zusatzbetrag von 2,18 Euro pro Tag. Im Bereich der Tages- oder Nachtpflege - Einrichtungen, in denen die Patienten entweder den Tag oder die Nacht verbringen - beträgt der Zuschlag 1,08 Euro pro Platz.

Die Preise bei ambulanten Pflegediensten können um 0,279 Cent pro Punkt steigen - das macht immerhin rund sechs Prozent aus. Mit Punkten werden in der häuslichen Pflege die Kosten für die einzelnen Pflegeleistungen berechnet. Dazu zählen unter anderem Körperpflege, Anziehen, Bettenmachen oder Kochen. Für jeden dieser Vorgänge kann ein Pflegedienst eine festgelegte Anzahl von Punkten abrechnen, die er mit seinem eigenen individuellen Punktwert multipliziert. Je nach Höhe seines Punktwerts zählt ein Pflegedienst also zu den günstigeren oder den teureren Anbietern auf dem Markt. Das Verhandlungsgeschick mit den Pflegekassen, aber auch der Wettbewerb vor Ort und regionale Unterschiede spielen hierbei eine Rolle.

Patienten müssen rechtzeitig informiert werden

Die Pflege in Nordrhein-Westfalen wird aber nicht in jedem Fall teurer werden. Einrichtungen, die bereits mehrere Auszubildende haben, werden durch die Umlage deutlich entlastet - sie können ihre Preise sogar senken. Alle Heime und Pflegedienste müssen ihre Patienten über Preiserhöhungen informieren. Bei Heimen muss dies einen Monat im Voraus geschehen. Pflegedienste waren verpflichtet, eine Preiserhöhung zum 1. Juli bis spätestens 15. Juni bei ihren Patienten anzukündigen. Pflegebedürftige können ihren Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst währenddessen jederzeit kündigen. In Heimen dürfen die Bewohner bei steigenden Preisen ohne Frist zum Stichtag der Erhöhung kündigen, ansonsten bis zum dritten Werktag im Monat zum Monatsende. Da die Altenpflegeumlage jedes Jahr neu berechnet wird, können Dienste und Heime ihre Preise künftig zum Jahreswechsel anpassen.

Land übernimmt Schulkosten

Die Schulplätze für Altenpflegefachkräfte will weiterhin das Land finanzieren. Zusätzliche fünf Millionen Euro plant das Ministerium für Gesundheit, Pflege und Alter (MGEPA) ab 2013 dafür pro Jahr ein. Dabei geht es von zusätzlichen 1500 geförderten Plätzen aus. 2011 gab das Land rund 34,7 Millionen Euro für die Pflegeausbildungen aus.

Auch andere Bundesländer haben das Verfahren in den letzten Jahren angewandt und gute Erfahrungen mit der Altenpflegeumlage gemacht. So berichten das Saarland, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz von steigenden Ausbildungszahlen. Auch weitere Bundesländer setzen die Altenpflegeumlage auf die politische Agenda.

In Deutschland fehlen 30.000 Pflegekräfte

Deutschlandweit soll das wachsende Problem des demografischen Wandels damit rechtzeitig eingedämmt werden. Ein ehrgeiziges Vorhaben, wie Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen: Demnach ist davon auszugehen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2020 auf deutschlandweit 2,9 Millionen ansteigt. 2030 könnten bereits 3,3 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig sein, alleine in Nordrhein-Westfalen über 200.000 mehr als heute. Auf der Gegenseite stehen schon heute schätzungsweise etwa 30.000 fehlende Pflegekräfte in der Bundesrepublik. Und diese Lücke soll bis zum Jahr 2025 auf mehr als 150.000 Beschäftigte anwachsen - sehr moderat geschätzt. Verschiedene Studien halten die Zahl des Statistischen Bundesamts in diesem Bereich für viel zu niedrig gegriffen und beziffern den Bedarf in den kommenden zehn Jahren auf mindestens 288.000.

Pflegereform unterstützt Grundsatz "ambulant vor stationär"

Die meisten Pflegebedürftigen wollen auch im Alter in ihren eigenen vier Wänden bleiben. "Ambulant vor stationär" lautet demnach der Grundsatz, dem sich die Politik schon vor Jahren verschrieben hat. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz, das Gesundheitsminister Daniel Bahr Ende Januar vorgelegt hat, will die Regierung diesem Grundsatz entsprechen. Die Pflegesätze für die Betreuung zu Hause sollen ab 2013 steigen. Eine Beitragsanhebung von 0,1 Prozent soll etwa 1,1 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen der Pflegeversicherung spülen, die vor allem Demenzkranken zugutekommen sollen.

Preiserhöhungen durch Maßnahmen wie die Altenpflegeumlage in Nordrhein-Westfalen sind dabei jedoch nicht bedacht. Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben für alle Pflegebedürftigen zunächst gleich. Erst im kommenden Jahr sollen die Sätze angehoben werden.

Reform der Ausbildungsberufe geplant

Angesichts des Fachkräftemangels steht auch die Pflegeausbildung in Deutschland vor dem Umbruch. Während die Länder Umlageverfahren einführen und planen, steht das Thema "Pflegeausbildung" auch im Bund zur Debatte. Ein neues Eckpunktepapier für ein Pflegeberufegesetz sieht eine vereinheitlichte Ausbildung zur Pflegefachkraft vor. Es soll die bisherige Aufteilung in Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger ablösen