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| 02.08.2018

120 Seiten Gesetz zur Stärkung des stationären Pflegepersonals – sechs Zeilen für die Stärkung der ambulanten Alten- und Krankenpflege

Köln / Berlin – Das am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) ist nach Ansicht des Landesverbands freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK) ein Verrat an der häuslichen Pflege.

„Jetzt ist es amtlich: Die Pflegepolitik der neuen Bundesregierung ist stationär“, sagte LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß am Donnerstag in Köln. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz würden zwar umfangreiche Regelungen zur Aufstockung der Stellen im Krankenhaus und im Bereich der stationären Altenhilfe einschließlich deren Finanzierung vorbereitet. „Der ambulante Bereich wird jedoch ebenfalls stark betroffen sein – leider negativ!“

Für den LfK ist offensichtlich: Verändern sich asymmetrisch die Arbeitsbedingungen und die Vergütungen in den Pflegesektoren Krankenhaus und Heim, hat das Auswirkungen auch auf die häusliche Pflege. „Ein Abwandern der Fachkräfte aus dem ambulanten Bereich in die anderen beiden Sektoren ist zu befürchten“, warnt Treiß.

„Der Bundesregierung fällt hier zur weiterhin notwendigen Sicherstellung der häuslichen Pflege lediglich ein, im ländlichen Raum eine bessere Honorierung der Wegezeiten zu fordern. Unabhängig davon, dass auch in städtischen Räumen die Wegezeiten wegen Baustellen, Verkehrsdichte und Parkplatzsuche ständig zunehmen, wirkt diese Forderung im Vergleich zu den übrigen Gesetzesbestandteilen so, als hätten die Krankenhausgesellschaft und die stationären Trägerverbände das Gesetz alleine geschrieben.“

Der LfK sieht dadurch die Pflege zu Hause, die auch von den meisten Pflegebedürftigen als bevorzugte Pflegesituation gewünscht wird, bedroht. „Wir verlangen, dass die geplante so genannte ,Pflegeoffensive‘ keinesfalls zulasten der häuslichen Pflege gehen darf“, so Christoph Treiß. Er fordert für den ambulanten Bereich unter anderem weniger Bürokratie und bessere Vergütungen auch ohne (Flächen-)Tarifvertrag.

„Mehr Zeit und weniger Arbeitsverdichtung in der häuslichen Pflege lauten die Ziele – und das seit Jahren. Damit wird auch das Berufsbild attraktiver. Eine zügige und effiziente Berufsanerkennung von ausländischen Fachkräften brächte weitere Entlastung. Und: Die Ausbildungsvergütungen der 19.000 Altenpflegeazubis allein in NRW sollten nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen, sondern zulasten aller Steuerzahler.“