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| 18.03.2019

Ambulante MRSA-Versorgung: „Hygienemanagement selten ein Problem“

Köln – Die Studie zur MRSA-Versorgung in der ambulanten Pflege, die das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) Anfang voriger Woche veröffentlichte, ist in den Medien auf weite Resonanz gestoßen. Sie stellt vor allem eine Verbindung zwischen dem Risiko der Verbreitung von antibiotikaresistenten Erregern und der Versorgung durch ambulante Pflegedienste her. Die ambulante Pflege ist in diesem Zusammenhang jedoch der weitaus kleinste Beteiligte, stellt der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. nun klar.

Das ZQP trifft kommt in seiner Veröffentlichung zur Studie zu der Aussage, dass es manchen Pflegediensten am richtigen Umgang mit der entsprechenden MRSA-Hygiene fehle – in 50 Prozent der Pflegedienste würden MRSA-Patienten daher nicht vernünftig versorgt.

Der LfK weist allerdings darauf hin, dass die Probleme, die die häuslichen Pflegedienste bei der Besiedlung mit multiresistenten Keimen im pflegerischen Alltag erfahren, vornehmlich woanders liegen. „Generell begrüßen wir es, dass das Thema stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wird“, so LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. „Dennoch sind mangelnde Kenntnisse auf Seiten der professionell Pflegenden in der ambulanten Pflege das geringste Hindernis für eine erfolgreiche Sanierung.“

Vielmehr spielten folgende Aspekte eine große Rolle:

  • Die Besiedlung eines Patienten mit MRSA-Keimen erfolgt in der Regel im Krankenhaus. Meist übernehmen ambulante Pflegedienste nach einem Krankenhausaufenthalt die häusliche Versorgung, ohne von der Besiedlung des Patienten zu erfahren.
  • In der häuslichen Umgebung des Patienten ist der Pflegedienst nur Gast. Der Pflegebedürftige bestimmt, ob und welche Leistungen er einkauft. In den meisten Fällen wird er hauptsächlich von Angehörigen versorgt, die weder ausreichende Kenntnisse noch ein Bewusstsein für die hygienischen Notwendigkeiten bei der MRSA-Sanierung besitzen. So erschweren die hygienischen Gegebenheiten vor Ort oft eine erfolgreiche Durchführung der Behandlung.
  • In Nordrhein-Westfalen ist das Durchführen der Sanierung von MRSA-Trägern mit gesicherten Diagnosen seit dem Jahr 2016 (dem Jahr, in dem die ZQP-Befragung durchgeführt wurde) Bestandteil der Vergütungsvereinbarung für häusliche Krankenpflege gemäß §§ 132, 132a SGB V. Für die Sanierung bedarf es allerdings einer ärztlichen Verordnung, zu der es vielerorts mangels Kenntnis des MRSA-Befalls im Krankenhaus nicht kommt.

„Die Aufnahme dieser Leistung in den Leistungskatalog der ambulanten Pflegedienste hat die Situation in Nordrhein-Westfalen seit 2016 verbessert“, berichtet Christoph Treiß. „Doch auch die Festlegung der professionellen MRSA-Sanierung auf dem Papier nützt nichts, wenn die Besiedlung mit den Bakterien nicht bekannt ist und das spezifische Hygienemanagement nicht angewandt wird.“

Die nun veröffentlichte ZQP-Studie aus dem Jahr 2016 zeigt auf, dass das größte Problem für die zuständigen Pflegedienstleitungen und Hygienebeauftragten in den Pflegediensten der sorglose Umgang der Angehörigen mit dem Patienten ist. So sind 76 Prozent von ihnen der Ansicht, dass  mangelndes  Wissen  auf  Seiten  der  pflegenden Angehörigen die Umsetzung der Hygieneanforderungen besonders erschwert.

Die Pflegedienste unterliegen in dieser Hinsicht strengen Vorgaben. „Dass regelmäßige Schulungen zum Hygienemanagement stattfinden, wird in den jährlichen unangekündigten MDK-Qualitätsprüfungen in jedem Pflegedienst abgefragt“, so Christoph Treiß. Daher würden diese Schulungen für gewöhnlich auch regelmäßig durchgeführt. „Wir bieten unseren Mitgliedern zum Beispiel kostenfreies Unterrichtsmaterial zu diesem Thema, mit dem sie ihre Mitarbeiter schulen und das Wissen auch abfragen können. In den Prüfungen ist ein mangelhafter Umgang mit Hygienevorschriften daher selten ein Problem.“