LfK Aktuelles http://www.lfk-online.de Unser Ticker auf www.lfk-online.de de LfK NRW e.V. Thu, 25 Apr 2024 22:19:57 +0200 Thu, 25 Apr 2024 22:19:57 +0200 TYPO3 news-1313 Tue, 16 Apr 2024 08:45:00 +0200 SpiBu zur Pflegebedürftigkeit: Unerwartet starker Anstieg https://www.lfk-online.de/pflegedienste/leistungen/aktuell_informieren/news_ticker/detailansicht/spibu_zur_pflegebeduerftigkeit_unerwartet_starker_anstieg.html Der GKV-Spitzenverband (SpiBu) hat für das vergangene Jahr einen sprunghaften Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen verzeichnet. Im Vergleich zu 2022 fiel der Anstieg um elf Prozent höher aus. Rund 361.000 Menschen seien 2023 zur Gruppe der Pflegebedürftigen hinzugekommen, berichtete der SpiBu am Wochenende. In früheren Jahren habe der Anstieg meist bei etwa 326.000 Fällen gelegen.

Als denkbaren Grund nannte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, in einem Zeitungsinterview Nachholeffekte der Pandemie. Er zeigte sich jedoch besorgt, dass der erhöhte Anstieg zu einem neuen Trend werde. Die Lage in der Pflege werde sich dann noch einmal deutlich kritischer darstellen: Die Kosten würden für Pflegebedürftige nicht mehr zu stemmen sein, Beitragszahler überlastet und der Personalmangel in der Pflege verschärft. Bereits jetzt fehlten nach Einschätzung des SpiBu rund 30.000 Vollzeitkräfte in der Pflege.

Er forderte die Übernahme bestimmter Leistungen der Pflegeversicherung durch den Staat. Anderenfalls würden die Beiträge zur Pflegeversicherung weiter steigen – zunächst um mindestens 0,2 Prozentpunkte.

]]>
Aktuelles
news-1312 Wed, 10 Apr 2024 11:44:00 +0200 Pflegereport: Kipppunkte bei Personal und Finanzierung ermittelt https://www.lfk-online.de/pflegedienste/leistungen/aktuell_informieren/news_ticker/detailansicht/pflegereport_kipppunkte_bei_personal_und_finanzierung_ermittelt.html Deutliche Finanzierungslücken der Pflegeversicherung und steigende Personalnot werden die Situation der Pflege in Deutschland massiv verschärfen. Zu diesen Ergebnissen gelangen die Autoren des aktuellen Pflegereports der DAK-Gesundheit, der jetzt vorgestellt wurde. Bereits Ende 2024 ist nach den Berechnungen im DAK-Pflegereport eine Finanzierungslücke bei der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erwarten. Dies mache eine baldige Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung notwendig, so die Studienautoren.

Ein weiterer Kipppunkt werde in einzelnen Bundesländern in den kommenden Jahren nach der Prognose der Forscher erreicht. Demnach werde in Bayern, Bremen oder Sachsen-Anhalt im Jahr 2029 die Zahl der Schulabgänger von Pflegeschulen geringer sein als die Zahl der Pflegekräfte, die in Rente gehen.

Diese Entwicklung hänge mit den altersbedingten Berufsaustritten der Baby-Boomer-Generation zusammen. Laut DAK-Pflegereport müssen in den nächsten zehn Jahren in vielen Bundesländern circa 20 Prozent Pflegepersonal ersetzt werden. Dieser Anteil variiert zwischen 19,7 Prozent in Sachsen, 20,4 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 26,5 Prozent in Bremen. Der errechnete Ersatzbedarf berücksichtigt nicht die demografische Entwicklung und die steigende Nachfrage nach professioneller Pflege. Der tatsächliche Bedarf dürfte daher noch weitaus größer sein.

Renteneintritt und Arbeitsmarktreserve

2023 gab es über 1.140.300 professionell Pflegende in Deutschland. 21,9 Prozent davon erreichen in den nächsten zehn Jahren das Rentenalter. Für 2025 prognostiziert der Pflegereport 9.664 Renteneintritte, denen 36.004 Berufseinsteiger gegenüberstehen. Dadurch ergibt sich eine Arbeitsmarktreserve von 2,0 Prozent. Diese Reserve halbiert sich 2027 auf 1,0 Prozent. Diese Entwicklung setzt sich laut Studie fort: 2030 geht die Arbeitsmarktreserve noch einmal um die Hälfte auf 5.619 Kräfte zurück, was 0,5 Prozent entspricht.

Der DAK-Pflegereport stellt zudem große regionale Unterschiede fest. Dies sei wichtig, so die Studienautoren, da Pflege typischerweise ein Beruf mit einem regionalen Arbeitsmarkt sei.

NRW: Zahl der Altenpflegekräfte am stärksten gestiegen

Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, die Bemühungen um mehr Pflegepersonal auf der regionalen Ebene zu stärken. Dem neuen Pflegereport zufolge ist es NRW am besten gelungen, die Zahl der Beschäftigten in der Altenpflege in den vergangenen zehn Jahren zu erhöhen. Während Schleswig-Holstein und Bayern einen Zuwachs von 6,6 beziehungsweise 9,3 Prozent erreichten, erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten in der Altenpflege in NRW zwischen 2012 und 2022 um 45,8 Prozent. Als Hauptgrund für die positive Entwicklung in NRW führt der Pflegereport die Investitionen in die Altenpflegeausbildung auf. Daher erwarten die Studienautoren keinen Kipppunkt für den Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen.  Ein großer Personalmangel bestehe jedoch auch in NRW.

Angesichts der aktuellen Ergebnisse sei die Rolle der Ausbildungen in den Pflegeberufen zentral für die Stabilisierung des Pflegesystems, so die Forscher. Weitere im Pflegereport dargestellte Lösungsansätze betreffen die Zuwanderung internationaler Pflegekräfte, die Entlastung der Pflegekräfte von Bürokratie sowie eine mögliche „nachberufliche Erwerbstätigkeit und bürgerschaftliches Engagement“ der Baby-Boomer-Generation. Laut Umfragen sei die Sorgebereitschaft unter Vertretern dieser Generation stark ausgeprägt. Mehr als jeder Zweite könne sich vorstellen, Nachbarn oder Freunde bei Pflegebedürftigkeit regelmäßig im Alltag zu unterstützen.

]]>
Aktuelles
news-1311 Tue, 09 Apr 2024 15:44:00 +0200 AKI: Bundesamt für Soziale Sicherung mahnt Krankenkassen an https://www.lfk-online.de/pflegedienste/leistungen/aktuell_informieren/news_ticker/detailansicht/aki_bundesamt_fuer_soziale_sicherung_mahnt_krankenkassen_an.html Pflegedienste, die Leistungen außerklinischer Intensivpflege erbringen, müssen spätestens zum 1. Juli einen neuen Vertrag gemäß § 132l Absatz 5 SGB V mit den Krankenkassen geschlossen haben. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Kassen dazu in einem Schreiben nun nochmals nachdrücklich aufgefordert, vertragslose Zustände zu vermeiden. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen müssen in der außerklinischen Intensivpflege bis spätestens Juli 2024 neue Verträge nach § 132l Absatz 5 SGB V geschlossen werden. Für Existenzgründer sind bereits seit dem 1. Juli 2023 entsprechende Verträge ab Beginn der Leistungserbringung erforderlich. Der LfK hatte hierzu bereits mehrfach informiert.

Nach den bisherigen Erkenntnissen aus der Aufsichtspraxis des Bundesamts für Soziale Sicherung kommen die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse nach § 132l Absatz 5 SGB V jedoch nur schleppend voran. Um vertragslose Zustände zu vermeiden, ist es jedoch erforderlich, dass die Kassen rechtzeitig Verträge nach neuer Rechtslage mit den Leistungserbringern schließen.

Verträge fristgerecht abschließen

Das Bundesamt hat daher die Krankenkassen nun vehement dazu aufgefordert, eine zügige Durchführung der Vertragsverhandlungen anzustreben und vertragslose Zustände zu vermeiden. Das Ziel, die fristgerechte Gewährung der Regelleistung sicherzustellen, solle für alle oberste Priorität behalten.

Zudem weist das Bundesamt die Krankenkassen in dem entsprechenden Rundschreiben darauf hin, dass nach Abschluss der Verträge zudem § 132l Absatz 8 SGB V zu beachten ist. Danach ist von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen eine Liste der Pflegedienste, mit denen Verträge über die außerklinische Intensivpflege bestehen, barrierefrei auf einer eigenen Internetseite zu veröffentlichen und quartalsweise zu aktualisieren.

„Anhand dieses Schreibens wird mehr als deutlich, dass die Umsetzung der Verträge unumgänglich ist“, erklärt LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. Der LfK rät betroffenen Mitgliedsbetrieben daher, unverzüglich auf die Kassen zuzugehen und den Vertrag nach § 132l Absatz 5 SGB V zu beantragen. „Die Anträge werden dort in der Reihenfolge ihres Eingangs abgearbeitet“, so Treiß. „Wer Handlungssicherheit ab Juli haben möchte, sollte daher nicht lange zögern.“

LfK-Arbeitshilfen zum Herunterladen

Der LfK bietet seinen Mitgliedern in seinem Downloadbereich zahlreiche Hilfestellungen für den Abschluss des Vertrags. Für Rückfragen steht zudem die Verbandshotline zur Verfügung.

]]>
Aktuelles
news-1309 Thu, 04 Apr 2024 15:13:00 +0200 SpiBu plant Hitzeaktionstag zum Sommerbeginn https://www.lfk-online.de/pflegedienste/leistungen/aktuell_informieren/news_ticker/detailansicht/spibu_plant_hitzeaktionstag_zum_sommerbeginn.html Der GKV-Spitzenverband (SpiBu) plant zusammen mit anderen Akteuren aus dem Gesundheitswesen in diesem Jahr einen zweiten Hitzeaktionstag. Am 5. Juni soll bundesweit auf die Gefahren von Hitze für die Gesundheit aufmerksam gemacht werden. Auch Pflegeeinrichtungen können sich beteiligen. 30 Grad im April – bereits zum kommenden Wochenende sollen in NRW sommerliche Temperaturen herrschen. Besonders für ältere und pflegebedürftige Menschen erhöht sich das durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko „Hitze“.

Nachdem im vergangenen Jahr erstmals ein bundesweiter Aktionstag unter dem Motto „Mit Hitze keine Witze“ abgehalten worden war, will der SpiBu zusammen mit Partnern wie der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer erneut zahlreiche Veranstaltungen in ganz Deutschland auf die Beine stellen. Im Vordergrund stehen dabei laut SpiBu die Sensibilisierung von Personen, Behörden und Unternehmen auf die gesundheitlichen Risiken von Hitze sowie die Verbreitung von Wissen über das richtige Verhalten an heißen Tagen.

Ein Schlüssel für einen guten Umgang mit Hitze seien beispielsweise Hitzeschutzpläne in Einrichtungen des Gesundheitswesens, aber auch die Vernetzung verschiedener Akteure beispielsweise in Hitzeschutzbündnissen vor Ort.

Auch Pflegeeinrichtungen und Einzelpersonen sind dazu aufgerufen, sich am Aktionstag zu beteiligen und beispielsweise Beschäftigte umfangreich zum Thema zu informieren, Workshops abzuhalten oder den Hitzeschutz auf kommunaler Ebene voranzubringen. Alle Informationen, Materialien und Veranstaltungen werden für Interessierte auf der Internetseite des Hitzeaktionstags gebündelt.

Für teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen stellt auch das Land bereits Arbeitshilfen zum Hitzeschutz zur Verfügung. Mehr dazu lesen LfK-Mitglieder in der April-Ausgabe der Verbandszeitschrift AmPuls, die Mitte des Monats erscheint.

]]>
Aktuelles
news-1305 Tue, 26 Mar 2024 13:52:00 +0100 Ausbildungsberufe: Spitzengehälter für die Pflege https://www.lfk-online.de/pflegedienste/leistungen/aktuell_informieren/news_ticker/detailansicht/ausbildungsberufe_spitzengehaelter_fuer_die_pflege.html Vollzeitfachkräfte in Altenpflege und Krankenpflege verdienen aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts (destatis) zufolge im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen überdurchschnittlich gut. Das Gehalt von Pflegefachkräften lag vor einem Jahr demnach bis zu 350 Euro über dem Durchschnittslohn von Arbeitnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung. Im Schnitt verdienten Vollzeitbeschäftigte mit anerkannter Berufsausbildung im April 2023 einer Erhebung des Statistischen Bundesamts zufolge 3.714 Euro brutto. Der Verdienst von vollzeitbeschäftigten Pflegefachkräften lag in der Altenpflege rund ein halbes Jahr nach der Einführung der tariflichen Entlohnung bei durchschnittlich 3.920 Euro und somit rund 200 Euro über dem Durchschnitt. Die Gehälter in der Krankenpflege rangierten wie üblich sogar noch etwas darüber.

Damit bilden die Pflegeberufe die Spitzengruppe der so genannten Engpassberufe in Deutschland. Destatis hatte für die Untersuchung vor allem Ausbildungsberufe unter die Lupe genommen, in denen ein besonderer Fachkräftemangel besteht.

Dabei schlägt sich dieser jedoch nicht unbedingt in höheren Gehältern nieder: So lag der Verdienst von Fachkräften mit 3.412 Euro rund 300 Euro unter dem monatlichen Durchschnittsgehalt von Ausbildungsberufen, während die Entlohnung von Berufskraftfahrern sogar nur rund 3.000 Euro im Monat betrug und damit in etwa dem Durchschnitt dessen entsprach, was Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland zum Erhebungszeitpunkt verdienten.

Insgesamt hatten neben dem Beruf auch andere Faktoren wie der Ausbildungsabschluss, die Branche sowie Alter und Berufserfahrung Einfluss auf das Gehalt, berichtete destatis.

]]>
Aktuelles
news-1303 Mon, 18 Mar 2024 09:40:00 +0100 Pflegeausbildung: Deutlich mehr männliche Auszubildende in NRW https://www.lfk-online.de/pflegedienste/leistungen/aktuell_informieren/news_ticker/detailansicht/pflegeausbildung_deutlich_mehr_maennliche_auszubildende_in_nrw.html In Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr 9,7 Prozent mehr Männer eine Ausbildung zur Pflegefachperson begonnen als im Jahr zuvor. Dies geht aus den vorläufigen Zahlen des Statistischen Landesamts IT.NRW hervor. Durch den starken Zuwachs von 9,7 Prozent stieg die Zahl der neuen männlichen Pflege-Auszubildenden im Jahr 2023 von 3.939 auf 4.320 Personen. Bei den Frauen gab es ebenfalls einen Zuwachs von 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nach wie vor wird der Pflegeberuf hauptsächlich von Frauen erlernt: Über 70 Prozent der neuen Auszubildenden waren 2023 weiblich.

4,5 Prozent mehr Azubis in der Pflege

Positiv hat sich damit auch die Zahl der Pflege-Auszubildenden insgesamt in NRW entwickelt. Im Jahr 2023 haben 4,5 Prozent mehr Personen eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann begonnen als im Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden im vergangenen Jahr insgesamt 14.937 Ausbildungsverträge in der Pflege neu abgeschlossen.

Besonders erfreulich sind die neuen Zahlen vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Vergangenheit. 2022 sank die Zahl der Neuabschlüsse in der Pflegeausbildung bundesweit um sieben Prozent. In Nordrhein-Westfalen hatte es einen noch stärkeren Rückgang von neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr gegeben.

Zum Jahresende 2023 befanden sich nach den Zahlen von IT.NRW 38.766 Personen in der Ausbildung zur Pflegefachkraft. Knapp drei Viertel von ihnen waren weiblich (73,5 Prozent) und gut ein Viertel männlich (26,5 Prozent). Mehr Informationen über die regionale Verteilung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und die endgültigen statistischen Ergebnisse sollen laut IT.NRW Ende Mai bekannt gegeben werden.

]]>
Aktuelles
news-1301 Tue, 12 Mar 2024 09:40:00 +0100 Förderung für neue Wohnformen für altersgerechtes Wohnen https://www.lfk-online.de/pflegedienste/leistungen/aktuell_informieren/news_ticker/detailansicht/foerderung_fuer_neue_wohnformen_fuer_altersgerechtes_wohnen.html Das neue Modellprogramm AGIL des Bundesseniorenministeriums BMFSFJ soll innovative Projekte für altersgerechtes Wohnen unterstützen. Bewerbungen für das bundesweite Programm sind ab sofort möglich. Wenn Menschen im hohen Alter in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben, benötigen sie neben Pflege und Betreuung auch eine geeignete Infrastruktur und altersgerechten Wohnraum. Auch soziale Faktoren wie eine verlässliche Nachbarschaft spielen eine wichtige Rolle. Mit dem neuen Modellprogramm „Altersgerecht, gemeinschaftlich und inklusiv leben“ (AGIL) will das BMFSFJ neue Wohnformen fördern, die solche Bedarfe berücksichtigen. Akteure, die innovative und modellhafte Projekte für altersgerechtes Wohnen und Teilhabe planen, können sich ab sofort für eine Förderung bewerben.

Drei Förderziele

Das Modellprogramm AGIL verfolgt drei Förderziele, mindestens eines davon muss das Projekt aufgreifen. Im Förderziel „Gemeinschaftliches Wohnen Plus“ können sich Wohnprojekte bewerben, die gemeinschaftliches Wohnen mit Plus-Bausteinen wie Pflege, Teilhabe, Beratung oder Fürsorge verbinden. Das Förderziel „Gemeinschaft fördern“ nimmt Projekte in den Fokus, die Orte der Begegnung schaffen und die soziale Teilhabe von Älteren stärken. Beim Förderziel „Technik und Barrierefreiheit im Alltag“ geht es um die Stärkung des selbstständigen Wohnens durch moderne Technologien und bautechnische Anpassungen. 

Welche Projekte sind förderfähig?

Sowohl Gesamtbauprojekte als auch Teilprojekte können sich bewerben. Dabei werden nicht nur Neubauprojekte berücksichtigt, sondern auch Umbauvorhaben mit modellhaftem Charakter. Die Realisierung der Projekte soll bis zum Jahr 2027 möglich und wahrscheinlich sein. Förderfähig sind die Ausführung des Projekts, aber auch die Entwicklung und Steuerung, investitionsbezogenes Projektmanagement sowie Ausgaben für Ausstattung und Technik.

Nach Angaben des BMFSFJ sind Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, freie Initiativen und Baugruppen, Vereine, Stiftungen und andere gemeinwohlorientierte Organisationen teilnahmeberechtigt. Bewerbungen sind bis 30. April 2024 bei der Bundesvereinigung FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e. V., möglich, die das Modellprogramm als Geschäftsstelle begleitet. Weitere Informationen sowie ein Bewerbungsformular können hier abgerufen werden.

]]>
Aktuelles
news-1300 Thu, 07 Mar 2024 12:40:00 +0100 Demenz und Berufstätigkeit: Broschüre zeigt neue Perspektiven auf https://www.lfk-online.de/pflegedienste/leistungen/aktuell_informieren/news_ticker/detailansicht/demenz_und_berufstaetigkeit_broschuere_zeigt_neue_perspektiven_auf.html Ob als pflegender Angehöriger oder als Betroffener: Die Diagnose Demenz hat große Auswirkungen auf die Berufstätigkeit von Arbeitnehmern. Eine neue Broschüre zeigt Wege auf, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer damit umgehen können. Pflegende Arbeitnehmer, die die Pflege von Menschen mit Demenz übernehmen, benötigen flexible Rahmenbedingungen, um Berufstätigkeit und Betreuung miteinander verbinden zu können. Die demografische Entwicklung in Deutschland und längere Erwerbstätigkeit führen zudem dazu, dass auch Berufstätige etwas häufiger mit der Diagnose Demenz konfrontiert werden. Damit stehen Unternehmen und Behörden vor großen Herausforderungen.

Verschiedene Perspektiven

Die neue Broschüre „Demenz und Berufstätigkeit“ greift daher die verschiedenen Perspektiven der Arbeitgeber, der Betroffenen und der pflegenden Angehörigen auf. Dabei geht es einerseits um die Frage, wie Unternehmen und Behörden Mitarbeiter mit Demenz möglichst lange im Betrieb halten können. Auch die Sichtweise der pflegenden Angehörigen wird dargestellt: Was können Arbeitgeber tun, um pflegende Arbeitnehmer zu unterstützen und zu halten?

Unternehmen, die Menschen mit Demenz als Kunden haben, erhalten auch Informationen und Tipps für den Umgang mit dieser ungewöhnlichen Situation. Sie erfahren, wie sie ihre Mitarbeiter in Dienstleistungs- und Gesundheitsberufen darauf vorbereiten können, diese Situationen wertschätzend zu meistern.

Gute Praxisbeispiele

Im zweiten Teil der Broschüre finden Betroffene zahlreiche Beispiele aus der Praxis, in denen Kommunen eine demenzfreundliche Umgebung oder Unternehmen pflegefreundliche Arbeitsbedingungen geschaffen haben. Dabei werden sowohl Projekte von Konzernen als auch von kleinen Betrieben oder auch von kleineren Kommunen dargestellt.

Herausgeber der neuen Broschüre ist das Bundesfamilienministerium. Sie ist im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung entstanden und kann kostenfrei als gedruckte Ausgabe auf der Internetseite des Ministeriums bestellt werden.

]]>
Pflege
news-1299 Thu, 29 Feb 2024 10:40:00 +0100 Neue Vergütungen für vier „Tarife“: Erklärvideo online https://www.lfk-online.de/pflegedienste/leistungen/aktuell_informieren/news_ticker/detailansicht/neue_verguetungen_fuer_vier_tarife_erklaervideo_online.html Ab dem 1. März gelten für die Anlehner an die „Tarife“ TVöD, VPD, AVR-Caritas und BAT-KF neue Preise im SGB V-Bereich. Ein Video des LfK mit Einzelheiten zum neuen Abschluss und zur Kalkulation der vereinbarten Steigerungen ist nun online abrufbar. Pflegedienste in NRW, die sich bei der Entlohnung ihrer Mitarbeiter an einen der vier "Tarife" anlehnen, können ab März die neuen Vergütungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege abrechnen. Darauf haben sich die Leistungserbringer in NRW mit den Krankenkassen auf Landesebene geeinigt.

Im jetzt veröffentlichten kurzen Videobeitrag erläutert LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß, wie diese neuen Vergütungen im Detail berechnet wurden und welche Bestandteile eine Rolle spielen. Zudem erklärt er verständlich und anschaulich, was sich hinter dem Begriff „Basisbereinigung“ versteckt und wie sich die Basisbereinigung auf die Höhe der Vergütungen auswirkt. Auch Sonderfaktoren wie die Inflationsausgleichsprämie werden dabei berücksichtigt und in Verbindung mit den aktuellen Verhandlungsergebnissen gebracht.

Erklärvideo in der LfK-Mediathek und bei YouTube

Das neue Erklärvideo ist exklusiv für LfK-Mitglieder verfügbar und findet sich in der LfK-Mediathek. Die Videoaufzeichnung ist nur für eingeloggte LfK-Mitglieder sichtbar.

Es kann zudem auf dem YouTube-Kanal des LfK über einen Direktlink abgerufen werden. Eine PDF-Datei mit dem Direktlink zum Video können LfK-Mitglieder im passwortgeschützten LfK-Downloadbereich unter „Dokumente“ in der Rubrik „Verträge mit Krankenkassen“ abrufen.

In einer Sonderausgabe des Newsletters „LfK-Aktuell“ hat der LfK außerdem ausführlich über die neuen Vergütungen informiert. Die Sonderausgabe haben alle Verbandsmitglieder erhalten, die einen der vier „Tarife“ in ihrer Einrichtung umsetzen und dies dem LfK mitgeteilt haben.

]]>
Service
news-1298 Wed, 28 Feb 2024 12:16:00 +0100 Umfrage zu Assistenzsystemen in der Pflege https://www.lfk-online.de/pflegedienste/leistungen/aktuell_informieren/news_ticker/detailansicht/umfrage_zu_assistenzsystemen_in_der_pflege.html Die Hochschule Ruhr West bittet Pflegekräfte um Teilnahme an einer Online-Umfrage, die sich mit dem Einsatz von intelligenten Assistenzsystemen in der Altenpflege beschäftigt. Die Umfrage ist Teil des Projekts „ExpliCare“, mit dem das Fachgebiet „Menschenzentrierte Technik“ an der Hochschule in Mülheim an der Ruhr dazu beitragen möchte, maßgeschneiderte Technologien für die Altenpflege zu entwickeln. Neue Technik und künstliche Intelligenz sollen dafür so eingesetzt werden, dass sie von den Nutzern akzeptiert und problemlos bedient werden können.

Als Grundlage ermitteln die Forscher dazu mit der Online-Befragung zunächst, wie Pflegekräfte den Einsatz von Technik zur Unterstützung ihrer Arbeit einschätzen, welche Erfahrungen sie auf diesem Gebiet bereits gesammelt haben und was sie sich für sich und die pflegebedürftigen Menschen als sinnvoll und hilfreich empfinden. Dies geschieht mittels eines kurzen Videos, das im Nachgang beurteilt werden soll.

Die Teilnahme an der Umfrage ist anonym. Sie dauert etwa zehn Minuten und ist auch für Pflegekräfte geeignet, die bislang noch keinerlei Erfahrung mit Technik in ihrem Arbeitsumfeld gemacht haben.

]]>
Aktuelles