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Aktuelles | 30.09.2021

Ab morgen: Digitaler Versand für die AU

Ab dem 1. Oktober werden Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU) von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern von den Arztpraxen nur noch digital an die Krankenkassen übermittelt. Dies regelt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

Somit entfällt für die Arbeitnehmer die Verpflichtung, selbstständig die Krankschreibung an die Kasse zu versenden. Sie sind jedoch weiterhin dazu verpflichtet, die Bescheinigung als Papierausdruck ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Hierzu erhalten die Versicherten wie bisher von der Arztpraxis einen Ausdruck des „gelben Scheins“. Das neue Verfahren ist die erste Phase in der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU), die zukünftig mithilfe der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen nur noch digital übermittelt werden soll.

Digitaler Versand an die Arbeitgeber geplant

Die Arbeitgeber werden 2022 ebenfalls in das elektronische Verfahren einbezogen. Nach dem TSVG sollen die Krankenkassen dann die Aufgabe übernehmen, die AU an die Arbeitgeber elektronisch zu übermitteln. Als Starttermin ist der 1. Juli 2022 vorgesehen, das Verfahren muss in Pilotprojekten noch erprobt werden. Der GKV-Spitzenverband hat eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten zum Datenaustausch mit Arbeitgebern auf seiner Internetseite bereitgestellt. Nach der Umstellung auf digitalen Versand soll nur ein Papierausdruck der AU für den Versicherten von der Arztpraxis erstellt werden.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt den Arbeitnehmern, sich in der Anfangszeit nach der Umstellung beim Arzt zu erkundigen, ob die notwendige Technik vorhanden ist und die Übermittlung tatsächlich von der Praxis übernommen wird.

Ausführliche Informationen zur Einführung der elektronischen AU sowie ein Erklärvideo finden sich auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung.