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Aktuelles | 26.03.2021

Beschaffungskosten für Tests noch im März geltend machen

Nach der neuen Coronavirus-Testverordnung werden Schnelltests ab April nur noch mit sechs statt bislang neun Euro erstattet. Für Pflegedienste heißt es jetzt, schnell zu handeln.

Zum 1. April ändert sich die Höhe der Erstattung von PoC-Antigen-Tests von derzeit neun auf sechs Euro. Das legt die aktuelle Coronavirus-Testverordnung (PDF-Datei) in § 11 fest. Zu den Einzelheiten wird der GKV-Spitzenverband neue Kostenerstattungs-Festlegungen erstellen, die derzeit jedoch noch nicht veröffentlicht sind.

Alle Pflegeeinrichtungen, die bereits Tests bestellt, aber bislang noch keinen Antrag auf Erstattung gestellt haben, sollten dies daher unbedingt bis zum 31. März nachholen.