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Aktuelles | 16.09.2021

Hochwasserkatastrophe: Pflegebetriebe können ab morgen Anträge auf Wiederaufbauhilfen stellen

Für die im Juli 2021 von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen stehen ab sofort Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem „Wiederaufbaufonds Nordrhein-Westfalen“ bereit.

Ab Freitag, 17. September 2021, können betroffene Pflegebetriebe sowie Privathaushalte, weitere Unternehmen und Kommunen ihre Anträge für Aufbauhilfen über ein Online-Förderportal einreichen. Das digitale Antragsverfahren soll nach Angabe des zuständigen NRW-Bauministeriums  möglichst unbürokratisch laufen.

Betroffene können für den entstandenen Schaden und dessen Beseitigung eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent erhalten. Nach Angaben der NRW-Landesregierung kommen in den meisten Fällen Förderhöhen von bis zu 80 Prozent in Betracht. Im Rahmen einer vertiefenden Härtefallprüfung können auch Schadenssummen bis zu 100 Prozent gewährt werden. Berücksichtigt werden Schäden in der Regel ab einem Betrag von 5.000 Euro.

Von der Hochwasserkatastrophe waren auch ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen betroffen. Neben verletzten Mitarbeitern, weggespülten Autos und zerstörten Büros kam auch die Kundenversorgung teils zum Erliegen. Die Inhalte zu den Fördervoraussetzungen für Pflegeeinrichtungen, der Höhe der Leistungen sowie zum Antragsverfahren ergeben sich aus Ziffer 6 der entsprechenden Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“(PDF-Datei). Neben Reparatur- und Erstattungskosten sollen auch Einkommenseinbußen von Unternehmen nach einem gesonderten Berechnungsverfahren kompensiert werden. Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI werden in der Richtlinie als „soziale Infrastruktureinrichtungen“ adressiert.

Der Link zum Online-Förderportal ist auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zu finden. Hier finden Sie auch weitere Informationen und Leitfäden zur Antragstellung.

Über das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen", das auch am Wochenende erreichbar ist, werden Betroffene bei grundsätzlichen Fragen zum Verfahren und bei der Beantragung von Aufbauhilfen unterstützt. Die vorgeschaltete Beratung soll nach Angaben des Ministeriums eine zügige Bewilligung und Auszahlung der Mittel ermöglichen.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.