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Politik | 30.07.2020

Höhere Steuerfreibeträge für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig stärker steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch.

Das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ beschäftigt sich hauptsächlich mit der Anpassung der so genannten Behinderten-Pauschbeträge, will aber auch Menschen, die eine pflegebedürftige Person in ihrer Häuslichkeit pflegen, einen deutlich höheren Pauschalbetrag zugestehen. Davon sollen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bis zu einer halben Million pflegender Angehöriger in Deutschland profitieren.

Der derzeitige Pflege-Pauschbetrag soll auf 1.800 Euro pro Kalenderjahr für die Versorgung von Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 angehoben und damit nahezu verdoppelt werden. Zuvor hatte er bei 924 Euro gelegen. Erstmals wird auch ein Pauschbetrag für weitere Pflegegrade eingeführt: Bei Pflegegrad 2 soll er 600 Euro und bei Pflegegrad 3 1.100 Euro betragen.

Der Pauschbetrag kann nur geltend gemacht werden, wenn die Pflegeperson für ihre Tätigkeit keine Einnahmen erhält und die Pflege entweder in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt. Je nach Tempo des Gesetzgebungsverfahrens könnten pflegende Angehörige die neuen Regelungen erstmals für die Einkommensteuererklärung 2021 nutzen. Sie würden unterm Strich zu Entlastungen zwischen 180 und 540 führen.