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Pflege | 16.10.2020

IPReG: G-BA beginnt mit Beratungen zu Intensivpflege-Richtlinien

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Beratungen zu den künftigen Regelungen zur Verordnung und Erbringung von außerklinischer Intensivpflege aufgenommen. Nach dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) soll das Gremium die Rahmenbedingungen zur Versorgung von Patienten in der außerklinischen Intensivpflege näher definieren.

Foto: Gemeinsamer Bundesausschuss

Foto: Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nach den Vorgaben im IPReG zwölf Monate Zeit, um die Vorgaben zu Leistungen der außerklinischen Intensivpflege festzulegen. In den Richtlinien sollen der Inhalt und der Umfang der Versorgung von Intensivpflege-Patienten in der Häuslichkeit und Details zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege definiert werden. Dabei wird es unterschiedliche Vorgaben für Kinder und Jugendliche einerseits und für Erwachsene andererseits geben.

Der G-BA soll außerdem Anforderungen an die Zusammenarbeit der medizinischen und nicht-medizinischen Leistungserbringer formulieren. Die Richtlinien sollen nach den Vorgaben im IPReG auch Aussagen zur notwendigen Qualifikation der verordnenden Ärzte sowie zu Anforderungen an die Erhebung und Dokumentation des Entwöhnungspotenzials bei beatmeten Patienten enthalten.

Sobald ein weitgehend konsentierter Entwurf der Richtlinie präsentiert werden kann, wird es laut G-BA ein schriftliches und mündliches Stellungnahmeverfahren geben.