Service | 30.08.2024
Neue PIN zur Freischaltung der LfK-App ab September
Übermorgen ist es wieder so weit: Die LfK-App verlangt nach einer neuen PIN, ohne die sie nicht genutzt werden kann. Der für alle Mitglieder einheitliche Code zur Freischaltung der Applikation hat der LfK bereits veröffentlicht.
Wer die LfK-App am Sonntag startet, wird ein Login-Fenster mit fünf freien Feldern für die Eingabe der neuen PIN zu sehen bekommen. Wie jedes Jahr im September verlangt die App somit nach einem aktuellen Nachweis, dass die Mitgliedschaft im LfK weiterhin besteht. So stellt der LfK sicher, dass nur aktive Mitglieder Zugriff auf die Informationen in der App erhalten.
Wo finde ich die neue PIN?
Ein Infoblatt mit der neuen PIN und weiteren Informationen können Mitglieder ab sofort in der passwortgeschützten Inhaber-Ecke unter der Kategorie „Arbeitsrecht“ (Inhaber-Login erforderlich) abrufen. Außerdem veröffentlicht der LfK die ab September gültige PIN in der neuen Ausgabe des Newsletters LfK-Aktuell, die Mitgliederbetriebe im Laufe des heutigen Tages per E-Mail erhalten werden.
Wie kann ich die LfK-App installieren?
Hat ein Inhaber im LfK die App noch nicht installiert, kann er dies auch jetzt erledigen. Die LfK-App kann kostenfrei im Google Play Store oder im App Store von Apple heruntergeladen werden (Suchbegriff: „LfK-App“). Nach erfolgter Installation und einer kurzen Einführung muss dann auch hier die PIN zur Aktivierung eingetippt werden. Mehr Informationen über die LfK-App können hier abgerufen werden.