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Service | 16.07.2021

Katastrophenlage in NRW: Kundenversorgung sicherstellen

Die starken Regenfälle der letzten Tage haben in vielen Teilen Nordrhein-Westfalens zu katastrophalen Situationen geführt. Auch die ambulante und teilstationäre Pflege ist an zahlreichen Orten betroffen.

Zerstörte Büros, weggespülte Autos, Mitarbeiter, die alles verloren haben – für viele Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen in den besonders betroffenen Gebieten wie beispielsweise in der Eifel oder dem Bergischen Land gilt die Sorge dennoch auch in diesem Ausnahezustand weiterhin vor allem ihren Kunden. Ähnlich wie zu Beginn der Coronavirus-Pandemie muss die Versorgung nun unter widrigsten Umständen sichergestellt werden.

Der LfK unterstützt seine Mitglieder dabei nach Kräften. Er hatte bereits im vergangenen Jahr zu Beginn der Coronavirus-Pandemie eine priorisierende Checkliste erstellt, die dabei hilft, die lebensnotwendige Versorgung von Pflegebedürftigen auch in Ausnahmesituationen sicherzustellen und die knappen Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Auf Basis dieser Liste finden Verbandsmitglieder ab sofort eine mit Bezug auf die Unwetterkatastrophe aktualisierte Fassung im LfK-Downloadbereich.

„Solange es darum geht, Menschenleben zu retten, ist eine weitere Priorisierung natürlich nebensächlich“, erklärt die stellvertretende LfK-Geschäftsführerin Anke Willers-Kaul. „Auch wenn Sachschäden zu beseitigen sind, gilt es primär, die Patientenversorgung bei knappen Ressourcen neu zu regeln. Hier bietet unsere Liste eine Hilfestellung.“

Welche Kunden müssen zuerst versorgt werden? Welche Versorgungen können zurückgestellt werden? Was müssen insbesondere Wohngemeinschaften und Tagespflegen bei Wassereinbruch in Bezug auf die Stromversorgung und Heizung bedenken? Wo lassen sich Informationen zu den Bedingungen vor Ort und möglicherweise auch Unterstützungsmöglichkeiten finden? Hier hat beispielsweise der WDR eine Liste mit Notrufnummern veröffentlicht.

„Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter sich nicht in Gefahr begeben und beispielsweise versuchen, über unpassierbare Straßen zu ihren Kunden zu gelangen“, warnt Anke Willers-Kaul. Grundsätzlich müsse in entsprechenden Gebieten den Vorgaben des Technischen Hilfswerks (THW) und der Feuerwehr gefolgt werden. Gleichzeitig können diese aber auch zur Hilfestellung für das Erreichen von Patienten angesprochen werden. Der LfK sei mit den offiziellen Stellen, den Kassen und auch seinen Kooperationspartnern beispielsweise aus dem versicherungs- und steuerrechtlichen Bereich in engem Kontakt und werde seine Mitglieder bei Neuigkeiten umgehend informieren.