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| 14.05.2020

LfK fordert: Hohe Standards in der häuslichen Intensivpflege schützen

Köln – Der ambulanten Intensivpflege drohen angesichts neuer Regelungen im geplanten „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (IPReG) starke Einschränkungen und der Versorgung in Intensivpflege-Wohngemeinschaften unter Umständen das Aus. Dabei gewährt diese Versorgungsform gerade in Corona-Zeiten einen deutlich besseren Schutz für besonders gefährdete Patienten. Darauf weist der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. (LfK) hin. Eine aktuelle Umfrage untermauert diese Aussage.

Von über 50 befragten ambulanten Intensivpflegediensten, die beatmungspflichtige Patienten in ihrem Zuhause oder in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft pflegen, meldete bei einer Online-Befragung des LfK kein einziger einen Corona-Fall unter den Versorgten. „Hier zeigen sich die Vorteile einer individuellen Unterbringung und engmaschigen, qualitätsgesicherten Versorgung“, erklärt LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. Im Gegensatz zu vielen stationären Einrichtungen, in denen sich das neuartige Coronavirus leichter verbreiten kann, seien die beatmungspflichtigen und damit höchst schutzbedürftigen Menschen in der häuslichen Intensivpflege besser vor Ansteckung geschützt.

Nicht nur deswegen fordert der LfK angesichts der Lesung des IPReG im Bundesrat am 15. Mai, die ambulante Intensivpflege als optimale Versorgungslösung für viele Beatmungspatienten zu stärken. Das Gesetz sieht vor, dass die Intensiv-Pflegebedürftige bei einer Unterbringung in stationären Pflegeeinrichtungen finanziell entlastet werden, indem die Eigenanteile wegfallen. In ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind jedoch weiterhin Kosten für Miete und Verpflegung zu zahlen.

„Dies halten wir für sehr bedenklich“, warnt Treiß. „Zum einen werden aufgrund dieser Regelung Patienten, die lieber die qualitativ hochwertige Versorgung in einer Wohngemeinschaft in Anspruch nehmen wollen, schlechter gestellt und mit finanziellen Argumenten in ihrer Wahlfreiheit beschnitten. Zum anderen droht eine Versorgungslücke, da die stationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht in der Lage sind, ausreichend Pflegeplätze für die außerklinische Intensivpflege zur Verfügung zu stellen, sollten Intensiv-Wohngemeinschaften aufgrund der neuen Gesetzesvorgaben schließen müssen.“

Sollten die Pläne der Bundesregierung wie geplant umgesetzt werden, fordert der LfK daher das Land NRW ausdrücklich auf, Regelungen zu schaffen, mit denen ambulante Wohngemeinschaften für die außerklinische Intensivpflege mit stationären Einrichtungen gleichgestellt werden. „Zuzahlungen für die Unterbringung und Verpflegung sollte es entweder für alle Versorgungsformen geben oder für keine“, so Christoph Treiß.

Auch bei der aktuell überall unsicheren Versorgung mit Schutzmaterialien dürfe die ambulante Intensivpflege nicht vergessen werden, mahnt der LfK-Geschäftsführer. „Knapp über 20 Prozent unserer Umfrage-Teilnehmer in der Eins-zu-Eins-Versorgung sowie knapp zwölf Prozent der in Wohngemeinschaften tätigen Intensivpflegedienste haben derzeit Engpässe beim Beatmungszubehör zu verzeichnen.“ Es mangelt dabei vor allem an Beatmungsschläuchen, HME-Filtern und Absaugkathetern. Einigen Verbandsmitgliedern wurde von ihren Lieferanten mitgeteilt, dass es in naher Zukunft zu weiteren Engpässen kommen wird. „Das ist für diese sensible Versorgungsform nicht hinnehmbar“, so Treiß. „Nicht nur Krankenhäuser und stationäre Einrichtungen dürfen hier im Fokus der Beschaffungsmaßnahmen stehen.“

In ganz Deutschland werden derzeit mehr als 20.000 Intensivpflege-Patienten ambulant betreut. Mit 215 Intensivpflege-Wohngemeinschaften lag Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland im Jahr 2019 im bundesweiten Vergleich an der Spitze, mit durchschnittlich acht Intensiv-WG-Plätzen pro 100.000 Einwohner im oberen Bereich der Versorgung.