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Aktuelles | 27.12.2017

Längere Wartezeiten bei der Begutachtung

Die Bearbeitungszeiten bei Begutachtungen auf Pflegebedürftigkeit haben sich im Zuge der Pflegereform deutlich verlängert. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Regelbegutachtungen verlängerte sich demnach von rund 18 Tagen im Oktober 2016 auf etwa 30 Tage im Oktober 2017. Ausgenommen waren Anträge von Personen, die erstmals einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellten. In dringenden Fällen wurde hier nach durchschnittlich 12,5 Arbeitstagen über eine Eingraduierung in einen der fünf Pflegegrade entschieden.

Seit der Pflegereform zum Jahresbeginn 2017 erhalten insbesondere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erstmals einen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Jährlich stehen dafür rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung.

Im November lag die Zahl der unerledigten Anträge nach Angaben des BMG bei rund 220.000. Der Rückstand soll dem Ministerium zufolge bis zum Ende des ersten Quartals 2018 abgebaut werden.

Nach Einführung des neuen Verfahrens zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit haben zwischen Januar und Oktober bereits 1,27 Millionen Versicherte einen Pflegegrad erhalten, teilte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit.