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Aktuelles | 14.07.2020

Pflegeberufeumlage: Frist zur Meldung verlängert

Die zuständige Bezirksregierung Münster hat die Frist für die Umlagemeldung zur neuen Pflegeberufeausbildung verlängert. Statt bis zum 15. Juli müssen alle Pflegebetriebe in Nordrhein-Westfalen ihre Meldung nun bis zum 22. Juli einreichen.

Die Meldungen zur Pflegeberufeumlage müssen bis zum Ende der Frist im Online-System PFAU.NRW eingegeben sein. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch bereits abgegebene Meldungen noch zurückgezogen und korrigiert bzw. im Bearbeitungs-Modus angepasst werden. Ausbildende Einrichtungen müssen neben der Umlagemeldung außerdem die Prognosemeldung für das Geschäftsjahr 2021 abgeben.

Die Bezirksregierung Münster stellt für Pflegebetriebe eigene Ausfüllhilfen zur Verfügung, die ebenfalls auf der Online-Plattform zu finden sind. Weiteren Erklärungsbedarf deckt eine Arbeitshilfe des LfK ab, die mit allen Leistungserbringerverbänden in Nordrhein-Westfalen abgestimmt ist.