Pflegeberufeumlage
Gemeinsamer Internetrechner Grundsatzausschuss / neue Preisliste ab Januar 2026
Hier finden Sie eine Preisliste auf Excel-Basis mit dem Refinanzierungszuschlag nach dem Pflegeberufegesetz (PBU).
Achtung: Dieser Rechner enthält den Refinanzierungszuschlag für 2026 in Höhe von 0,00519 Euro nach § 26 Absatz 3 Pflegeberufegesetz. Er kann für alle Preislisten genutzt werden, die im Jahr 2026 erstellt werden – auch aufgrund von unterjährig neuen Vergütungsvereinbarungen.
Darüber hinaus können Pflegedienste, die Pflegefachassistenten (PFA) ausbilden, ihren einrichtungsindividuellen Ausbildungszuschlag gemäß § 82a Absatz 2 SGB XI einpreisen.
Stand: 21.11.2025Muster-Schreiben Patienteninformation Umlage und Vergütungserhöhung 2026
Hier finden Sie ein Muster-Anschreiben für Ihre Kunden, mit dem Sie die Preisänderung zum 1. Januar 2026 aufgrund von Verhandlung im SGB XI-Bereich und / oder aufgrund des gestiegenen Refinanzierungswerts zur Pflegeberufeumlage ankündigen können.
LfK-Hinweise zu Meldungen 2025
Hier finden Sie Hinweise des LfK zu den Angaben für die Umlagemeldung 2026 und die Abrechnung, für die Prognosemeldung für das Geschäftsjahr 2026 und für die Abrechnungsmeldung für das Geschäftsjahr 2024 im Online-System PFAU.NRW, die bis zum 30. Juni 2025 getätigt werden müssen, sowie zwei Hilfsdateien:
- zur Berechnung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Umlagemeldung zum Stichtag 15.12.2024
- zur Berechnung der VZÄ des gesamten Jahres 2024 für die Prognosemeldung 2026
Direktlink zum LfK-Erklärvideo zur Pflegeberufeumlage 2024
Hier finden Sie eine PDF-Datei mit dem Direktlink zum LfK-Erklärvideo zur Pflegeberufeumlage 2024 auf YouTube, das am 6. Dezember 2023 veröffentlicht wurde. Das Erklärvideo ist zudem in der LfK-Mediathek unter „Videos“ für eingeloggte Mitglieder abrufbar.
Stand: 06.12.2023Gemeinsamer Internetrechner Grundsatzausschuss / neue Preisliste seit Januar 2025
Hier finden Sie eine Preisliste auf Excel-Basis mit dem Refinanzierungszuschlag nach dem Pflegeberufegesetz (PBU).
Achtung: Dieser Rechner enthält den Refinanzierungszuschlag für 2025 in Höhe von 0,00449 Euro nach § 26 Absatz 3 Pflegeberufegesetz. Er kann für alle Preislisten genutzt werden, die im Jahr 2025 erstellt werden - auch aufgrund von unterjährig neuen Vergütungsvereinbarungen.
Darüber hinaus können Pflegedienste, die Pflegefachassistenten (PFA) ausbilden, ihren einrichtungsindividuellen Ausbildungszuschlag gemäß § 82a Absatz 2 SGB XI einpreisen.
Stand: 04.07.2025Präsentation „Informationen zum Ausgleichsfonds für die Pflegeberufsausbildung“
Hier finden Sie eine Präsentation der zuständigen Bezirksregierung Münster mit Informationen zum Ausgleichsfonds für die Pflegeberufsausbildung, gehalten auf den LfK-Regionalveranstaltungen in Neuss und Lünen am 20. und 21. März 2019.
Stand: 21.03.2019Flyer zum Ausgleichsfonds der Bezirksregierung Münster
Hier finden Sie einen Flyer der Bezirksregierung Münster, der das Verfahren zum neuen Ausgleichsfonds für die Pflegeberufe in NRW beschreibt sowie Termine, Fristen und Kontaktdaten aufführt.
Stand: 08.04.2019