Downloads AVR-Bayern
1. Vergütung SGB XI
1.1 Aktuelle Steigerung mit Laufzeit
Die letzte mögliche Steigerung der Vergütung hat eine Laufzeit vom 1. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025. Es gibt eine basisbereinigte Anschlussvereinbarung ab dem 1. Januar 2026.
1.2 Punktwert und Hausbesuchspauschale
Der Punktwert für diesen Tarif beträgt
- 0,06592 Euro.
Der (basisbereinigte) Punktwert ab dem 1. Januar 2026 beträgt
- 0,06330 Euro.
Die Werte für die Hausbesuchspauschalen:
- LK 15: 6,06 Euro
- LK 15a: 7,56 Euro
Die (basisbereinigten) Werte für die Hausbesuchspauschalen ab dem 1. Januar 2026:
- LK 15: 5,82 Euro
- LK 15a: 7,26 Euro
1.3 Vereinfachter Nachweis
Hier finden Sie die nötigen Unterlagen und LfK-Arbeitshilfen für eine SGB XI-Verhandlung unter Anwendung des so genannten vereinfachten Nachweises.
- vereinfachter Nachweis (Excel-Datei)
- LfK-Ausfüllanleitung
- LfK-Hilfsdatei zur Berechnung der Sachkosten inkl. Ausfüllanleitung
- LfK-Hilfsdatei zur Berechnung der Personalkosten inkl. Ausfüllanleitung
Hinweis: In manchen Fällen bietet es sich an, eine Einzelverhandlung zu führen. Die LfK-Hilfestellungen dazu finden Sie unten.
1.4 Vergütungssteigerung 2024 durch Einzelverhandlung für AVR-Bayern
Hier finden Sie die interne Hilfsdatei und die Anleitung des LfK für eine Einzelverhandlung im SGB XI. Sie ermöglicht eine Kalkulation des Basis-Punktwerts sowie der Pauschalen für LK 15 und LK 15a im SGB XI für alle Pflegedienste.
Die weiteren Hilfsdateien wie die zur Berechnung der Sach- oder Personalkosten entnehmen Sie bitte der Rubrik 1.3 (vereinfachter Nachweis).
2. Vergütung SGB V
2.1 aktuelle Steigerung mit Laufzeit
- LG 1: 14,71 Euro
- LG 2: 15,30 Euro
- Laufzeit: 1. April 2025 bis 31. Dezember 2025 (basisbereinigte Anschlussvereinbarung ab 1. Januar 2026 als Übergangsregelung bereits vorhanden)
2.2 Vergütungsvereinbarung
Hier finden Sie die aktuelle HKP-Vergütungsvereinbarung für die AVR-Bayern seit dem 1. April 2025. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Die zweite PDF-Datei enthält eine basisbereinigte Anschlussvereinbarung ab dem 1. Januar 2026, die als Übergangsregelung für den Fall dient, dass die Verhandlungen im SGB V zum Jahreswechsel nicht abgeschlossen sind.
2.3 AC/TK-Nummern
Hier finden Sie die aktuellen AC/TK-Nummern für Anlehner an die AVR-Bayern.
3. Angaben zum Entgelt der Beschäftigten
3.1 LfK-Tarifdetails AVR-Bayern
Hier finden Sie die Angaben zu den AVR-Bayern aus den LfK-Tarifdetails.
Stand: 14.03.2025