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1. Vergütung SGB XI
1.1 Aktuelle Steigerung mit Laufzeit
Seit dem 1. April 2026 gibt es die Möglichkeit einer neuen Vergütung bei der Verhandlung im vereinfachten Verfahren. Die Laufzeit der neuen Vergütungsvereinbarung endet am 31. Dezember 2026.
Ab dem 1. Januar 2027 ist eine basisbereinigte Anschlussvergütung vorgesehen, die bis zum Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung Bestand hat.
1.2 Punktwert und Hausbesuchspauschale
Der Punktwert für diesen Tarif beträgt
- 0,06654 Euro.
Der (basisbereinigte) Punktwert ab dem 1. Januar 2027 beträgt
- 0,06573 Euro.
Die Werte für die Hausbesuchspauschalen:
- LK 15: 6,12 Euro
- LK 15a: 7,63 Euro
Die (basisbereinigten) Werte für die Hausbesuchspauschalen ab dem 1. Januar 2027:
- LK 15: 6,04 Euro
- LK 15a: 7,54 Euro
1.3 Vereinfachter Nachweis
Hier finden Sie die nötigen Unterlagen und LfK-Arbeitshilfen für eine SGB XI-Verhandlung unter Anwendung des so genannten vereinfachten Nachweises.
- vereinfachter Nachweis (Excel-Datei)
- LfK-Ausfüllanleitung
- LfK-Hilfsdatei zur Berechnung der Sachkosten inkl. Ausfüllanleitung
- LfK-Hilfsdatei zur Berechnung der Personalkosten inkl. Ausfüllanleitung
Hinweis: In manchen Fällen bietet es sich an, eine Einzelverhandlung zu führen. Die LfK-Hilfestellungen dazu finden Sie unten.
Stand: 25.02.20261.4 Vergütungssteigerung durch Einzelverhandlung für AVR-Bayern
Hier finden Sie die interne Hilfsdatei und die Anleitung des LfK für eine Einzelverhandlung im SGB XI. Sie ermöglicht eine Kalkulation des Basis-Punktwerts sowie der Pauschalen für LK 15 und LK 15a im SGB XI für alle Pflegedienste.
Die weiteren Hilfsdateien wie die zur Berechnung der Sach- oder Personalkosten entnehmen Sie bitte der Rubrik 1.3 (vereinfachter Nachweis).
2. Vergütung SGB V
2.1 aktuelle Steigerung mit Laufzeit
- LG 1: 15,04 Euro
- LG 2: 15,65 Euro
- Laufzeit: 1. April 2026 bis 31. Dezember 2026
Anschlussvereinbarung (basisbereinigt):
- LG 1: 14,86 Euro
- LG 2: 15,46 Euro
- Laufzeit: ab 1. Januar 2027
2.2 Vergütungsvereinbarung
Hier finden Sie die aktuelle HKP-Vergütungsvereinbarung für die AVR-Bayern seit dem 1. April 2026 (inklusive der Anpassungen zum 1. Oktober 2025). Sie gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Die zweite PDF-Datei enthält eine basisbereinigte Anschlussvereinbarung ab dem 1. Januar 2027, die als Übergangsregelung bis zum Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung für 2027 dient.
Stand: 26.02.20262.3 AC/TK-Nummern
Hier finden Sie die AC/TK-Nummern für Anlehner an den “Tarif” AVR Diakonie Bayern in der bis 30. September 2025 sowie in der ab 1. Oktober 2025 gültigen Version.
3. Angaben zum Entgelt der Beschäftigten
3.1 LfK-Tarifdetails AVR-Bayern
Hier finden Sie die Angaben zu den AVR-Bayern aus den LfK-Tarifdetails.
Stand: 28.10.2025