Ihre Tarifoption in der Übersicht
Seit September 2022 muss jede Pflegeeinrichtung in Deutschland ihre Beschäftigten nach Tarif entlohnen. Das bedeutet, entweder selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen zu haben oder sich an eine bestehende Tarifregelung anzulehnen. In Nordrhein-Westfalen sind zahlreiche "Tarife" gültig - Pflegeeinrichtungen, die zuvor noch nicht tarifgebunden am Markt existierten, hatten daher die Qual der Wahl.
Alles Wichtige auf einen Blick
Abhängig vom gewählten "Tarif", der sowohl als "richtiger" Tarifvertrag als auch als so genannte "Arbeitsvertragsrichtlinien" (AVR) vorliegen kann, gibt es für die Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Aspekte zu beachten. So verändern sich je nach Tarifabschluss der verhandelnden Tarifpartner einzelne Bestandteile der Vereinbarung. An diese Änderungen haben sich oft auch die Anlehner an die "Tarife" zu halten - allen voran die Tabellenentgelte. Entsprechend ändern sich im Nachgang an die Tarifabschlüsse oft auch die Rahmenverträge im SGB V und SGB XI, damit die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Löhne auch refinanzieren können.
Der LfK stellt seinen Mitgliedern - zusätzlich zur allgemeinen Tarif-Rubrik mit zahlreichen Arbeitshilfen zum Thema - an dieser Stelle für die wichtigsten "Tarife" in NRW jeweils eine Übersicht zur Verfügung. Sämtliche Daten und Laufzeiten sind hier auf einen Blick erfasst, die grundlegenden Informationen und Unterlagen lassen sich mit einem Klick herunterladen. So ist es einfach, auf die Schnelle abzugleichen, ob für das eigene Unternehmen noch alles auf dem neuesten Stand ist.
Ihr Draht zum LfK
Sie vermissen ein Dokument oder eine Angabe auf Ihrer Tarif-Seite? Dann lassen Sie es Ihren Verband wissen! Über das Kontaktformular oder das Telefon (siehe oben rechts) ist der LfK problemlos zu erreichen. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!