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Verträge SGB V

SGB V-Rahmenvertrag mit den Primärkassen

Hier finden Sie den aktuell gültigen LfK-Rahmenvertrag gemäß §§ 132, 132a Absatz 2 SGB V mit allen Kassen in NRW zur Durchführung der häuslichen Krankenpflege, der häuslichen Pflege und der Haushaltshilfe in der Lesefassung seit dem 1. September 2022 mit den aktuellen Änderungen ab dem 1. April 2023 in § 17 (Seite 19), Anlagen 6, 6a und 10. Die Zip-Datei enthält auch alle zugehörigen Anlagen.

Seit Anfang 2023 ist die Periode der kalenderjährlichen und einheitlichen Preise für die häusliche Krankenpflege zu Ende. Seitdem gilt der Grundsatz: Vergütung folgt Tarifabschluss. Für eine aktuelle Vergütungsvereinbarung Ihrer Wahl kontaktieren Sie daher bitte den LfK.

Aufstellung Personaleinsatz

Ein gesondertes Merkblatt des LfK klärt über die personellen Mindestvoraussetzungen und Anforderungen für den Abschluss von SGB V-Verträgen auf.