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Verträge mit Sozialämtern

LfK-Leitfaden Sozialhilfeleistungen in der ambulanten Pflege

Hier finden Sie den LfK-Leitfaden "Wenn das Geld für die Pflege nicht reicht - Sozialhilfeleistungen in der ambulanten Pflege" (die zweite Datei enthält bereits die Sätze für 2024).

Stand: 24.11.2023

Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX (Eingliederungshilfe)

Hier finden sie den aktuellen Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX. Interessierte Pflegedienste müssen zusätzlich eine individuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem für sie zuständigen Landschaftsverband entsprechend den Regularien des Rahmenvertrags abschließen. Sämtliche Anlagen zum Rahmenvertrag nebst Rahmenleistungsbeschreibungen und Kalkulationsgrundlagen finden sich auf der Internetseite der Gemeinsamen Kommission Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen.

Der LfK ist dem Rahmenvertrag am 5. September 2019 beigetreten. Insofern gelten die Regeln des Rahmenvertrages automatisch auch für die Mitglieder des LfK.

Stand: 09.01.2023