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Verträge mit Sozialämtern

Empfehlungsvereinbarung nach SGB IX

Hier finden Sie die Empfehlungsvereinbarung 2025 über ein pauschales Vergütungsangebot in NRW für Leistungen der Eingliederungshilfe für ambulante Dienste nach dem SGB IX. Sie orientiert sich am Tarifabschluss im TVöD zum 1. April 2025.

Bitte beachten: Leistungserbringer erhalten vom entsprechenden Landschaftsverband eine individuelle Vergütungsvereinbarung. Bitte vergleichen Sie die Preise (siehe Seite 6 der Empfehlungsvereinbarung), bevor Sie die Vereinbarung unterzeichnen und zurücksenden.

Stand: 01.10.2025

LfK-Leitfaden Sozialhilfeleistungen in der ambulanten Pflege

Hier finden Sie den LfK-Leitfaden “Wenn das Geld für die Pflege nicht reicht - Sozialhilfeleistungen in der ambulanten Pflege”.

Stand: 06.03.2025

Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX (Eingliederungshilfe)

Hier finden sie den aktuellen Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX. Interessierte Pflegedienste müssen zusätzlich eine individuelle Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem für sie zuständigen Landschaftsverband entsprechend den Regularien des Rahmenvertrags abschließen. Sämtliche Anlagen zum Rahmenvertrag nebst Rahmenleistungsbeschreibungen und Kalkulationsgrundlagen finden sich auf der Internetseite der Gemeinsamen Kommission Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen.

Der LfK ist dem Rahmenvertrag am 5. September 2019 beigetreten. Insofern gelten die Regeln des Rahmenvertrages automatisch auch für die Mitglieder des LfK.

Stand: 09.01.2023