Verträge SGB XI
Rahmenvertrag SGB XI
Hier finden Sie den für Nordrhein-Westfalen gültigen Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI.
Vergütungsvereinbarung
Die Vergütung im SGB XI-Bereich regeln Sie individuell mit den Pflegekassen. Der LfK stellt Ihnen dafür eine Vorlage für eine entsprechende Vereinbarung bereit.
Versorgungsvertrag
Mit den Pflegekassen schließen Sie einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI. Das LfK-Muster zeigt, wie dieser für gewöhnlich aussieht.
Strukturerhebungsbogen
Für eine Vertragsverhandlung fordern die Pflegekassen über einen solchen Strukturerhebungsbogen zahlreiche Angaben über Ihren Pflegedienst an.