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Verträge SGB XI

Rahmenvertrag SGB XI

Hier finden Sie den für Nordrhein-Westfalen gültigen Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI.

Vergütungsvereinbarung

Die Vergütung im SGB XI-Bereich regeln Sie individuell mit den Pflegekassen. Der LfK stellt Ihnen dafür eine Vorlage für eine entsprechende Vereinbarung bereit.

Versorgungsvertrag

Mit den Pflegekassen schließen Sie einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI. Das LfK-Muster zeigt, wie dieser für gewöhnlich aussieht.

Strukturerhebungsbogen

Für eine Vertragsverhandlung fordern die Pflegekassen über einen solchen Strukturerhebungsbogen zahlreiche Angaben über Ihren Pflegedienst an.

Leistungskomplexsystem

Diese Übersicht zeigt die in den Verträgen festgeschriebenen Leistungskomplexe inklusive der zugeordneten Punkte für die Abrechnung.