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1. Vergütung SGB XI

1.1 Aktuelle Laufzeit

Die letzte mögliche Steigerung der Vergütung von Januar 2024 betrug 6,67 Prozent und lief bis zum 30. September 2025. 

Die Laufzeit der anschließenden Vergütungsvereinbarung dauert vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2025.

Anschließend erfolgt zum 1. Januar 2026 eine Basisbereinigung, infolge welcher die anschließenden Vergütungen leicht abgesenkt werden. Eine Anschlussvergütung besteht aufgrund von Verzögerungen bei den Tarifverhandlungen derzeit noch nicht.

"AWO-Tariftester" Version 6.1

Hier finden Sie den "AWO-Tariftester 6.1", mit dem Sie die Personalkosten in Ihrem ambulanten Pflegedienst für den “Tarif” TV AWO NRW berechnen können und der aufzeigt, ob Ihr Unternehmen damit wirtschaftlich zu führen ist.

Achtung: Da noch keine Umsatzsteigerungen für das Jahr 2026 vorliegen, entsprechen die berechneten Umsätze in 2026 denen aus dem Jahr 2025. Sobald Steigerungen bekannt sind, erfolgt auch wieder eine Anpassung für das Jahr 2026.

Hinweis: Die Dateigröße beträgt etwa 10 MB - bitte beim Speichern / Herunterladen beachten!

Stand: 28.11.2025

1.2 Punktwert und Hausbesuchspauschale

Der Punktwert für diesen Tarif sollte bis zum 30. September 2025 zwischen

  • 0,05220 und
  • 0,05862 liegen.

Die Werte für die Hausbesuchspauschalen bis zum 30. September 2025:

  • LK 15: 2,79 Euro bis 3,13 Euro
  • LK 15a: 5,33 Euro bis 5,99 Euro

Seit dem 1. Oktober 2025 liegt der Punktwert bei 0,06544.

Die Werte für die Hausbesuchspauschalen seit dem 1. Oktober 2025:

   LK 15: 6,02 Euro
   LK 15a: 7,50 Euro 

Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Punktwert für Tarifanlehner, die zum 1. Oktober 2025 den neuen Punktwert umgesetzt haben, bei 0,06386.

Die Werte für die Hausbesuchspauschalen liegen für diese Tarifanlehner ab dem 1. Januar 2026 bei:

   LK 15: 5,88 Euro
   LK 15a: 7,32 Euro 

1.3 Vereinfachter Nachweis

Hier finden Sie die nötigen Unterlagen und LfK-Arbeitshilfen für eine SGB XI-Verhandlung unter Anwendung des so genannten vereinfachten Nachweises.

  • vereinfachter Nachweis für Verhandlung zu Oktober 2025 (Excel-Datei)
  • LfK-Ausfüllanleitung 
  • LfK-Hilfsdatei zur Berechnung der Sachkosten inkl. Ausfüllanleitung
  • LfK-Hilfsdatei zur Berechnung der Personalkosten inkl. Ausfüllanleitung

Hinweis: In manchen Fällen bietet es sich an, eine Einzelverhandlung zu führen. Die LfK-Hilfestellungen dazu finden Sie unten.

1.4 Vergütungssteigerung 2024 durch Einzelverhandlung für TV AWO NRW

Hier finden Sie die interne Hilfsdatei und die Anleitung des LfK für eine Einzelverhandlung im SGB XI. Sie ermöglicht eine Kalkulation des Basis-Punktwerts sowie der Pauschalen für LK 15 und LK 15a im SGB XI für alle Pflegedienste.

Die weiteren Hilfsdateien wie die zur Berechnung der Sach- oder Personalkosten entnehmen Sie bitte der Rubrik 1.3 (vereinfachter Nachweis).

2. Vergütung SGB V

2.1 aktuelle Preise mit Laufzeit

  • Preise bis zum 30. September 2025: 
    • LG 1: 13,98 Euro
    • LG 2: 14,54 Euro
       
  • Preise vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2025:
    • LG 1: 14,78 Euro
    • LG 2: 15,37 Euro
  • Preise ab 1. Januar 2026:
    • LG 1: 14,42 Euro
    • LG 2: 15,00 Euro

2.2 Vergütungsvereinbarung

Hier finden Sie die HKP-Vergütungsvereinbarungen für den TV AWO NRW mit Beginn am 

  • 1. Juni 2024,
  • 1. Oktober 2025 und
  • 1. Januar 2026.

2.3 AC/TK-Nummern

Hier finden Sie die  AC/TK-Nummern für Anlehner an den TV AWO NRW in der bis 30. September 2025 sowie in der ab 1. Oktober 2025 gültigen Version.

3. Angaben zum Entgelt der Beschäftigten

3.1 LfK-Tarifdetails TV AWO NRW

Hier finden Sie die LfK-Tarifdetails TV AWO NRW, gültig ab dem 1. August 2025, sowie die alte Fassung dieser Datei, gültig bis zum 31. Juli 2025. Die vollständigen LfK-Tarifdetails mit Informationen zu den wichtigsten “Tarifen” in NRW finden Sie hier