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1. Vergütung SGB XI

1.1 Aktuelle Laufzeit

Die nächste mögliche Steigerung der Vergütung erfolgt zum 1. Oktober 2026. Die Vergütungsvereinbarung endet am 31. Dezember 2026.

Die vorige Vergütungsvereinbarung galt bis zum 31. Dezember 2025, danach erfolgte eine Basisbereinigung, infolge welcher die anschließenden Vergütungen leicht abgesenkt wurden. Eine Anschlussvergütung für 2026 bestand aufgrund von Verzögerungen bei den Tarifverhandlungen lange Zeit nicht.

"AWO-Tariftester" Version 6.1

Hier finden Sie den "AWO-Tariftester 6.1", mit dem Sie die Personalkosten in Ihrem ambulanten Pflegedienst für den “Tarif” TV AWO NRW berechnen können und der aufzeigt, ob Ihr Unternehmen damit wirtschaftlich zu führen ist.

Achtung: Da noch keine Umsatzsteigerungen für das Jahr 2026 vorliegen, entsprechen die berechneten Umsätze in 2026 denen aus dem Jahr 2025. Sobald Steigerungen bekannt sind, erfolgt auch wieder eine Anpassung für das Jahr 2026.

Hinweis: Die Dateigröße beträgt etwa 10 MB - bitte beim Speichern / Herunterladen beachten!

Stand: 28.11.2025

1.2 Punktwert und Hausbesuchspauschale

Der Punktwert für diesen Tarif liegt bei Verhandlung im vereinfachten Verfahren ab dem 1. Oktober 2026 und bis zum 31. Dezember 2026 bei

  • 0,06725 Euro.

Die Werte für die Hausbesuchspauschalen zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2026:

  • LK 15: 6,19 Euro
  • LK 15a: 7,71 Euro

Zum 1. Januar 2027 erfolgt eine Basisbereinigung der Werte.

NEU

1.3 Vereinfachter Nachweis

Hier finden Sie die nötigen Unterlagen und LfK-Arbeitshilfen für eine SGB XI-Verhandlung unter Anwendung des so genannten vereinfachten Nachweises.

  • vereinfachter Nachweis für Verhandlung zu Oktober 2026 (Excel-Datei)
  • LfK-Ausfüllanleitung
  • LfK-Hilfsdatei zur Berechnung der Sachkosten inkl. Ausfüllanleitung
  • LfK-Hilfsdatei zur Berechnung der Personalkosten inkl. Ausfüllanleitung

Hinweis: In manchen Fällen bietet es sich an, eine Einzelverhandlung zu führen. Die LfK-Hilfestellungen dazu finden Sie unten.

Stand: 31.08.2026

1.4 Vergütungssteigerung 2024 durch Einzelverhandlung für TV AWO NRW

Hier finden Sie die interne Hilfsdatei und die Anleitung des LfK für eine Einzelverhandlung im SGB XI. Sie ermöglicht eine Kalkulation des Basis-Punktwerts sowie der Pauschalen für LK 15 und LK 15a im SGB XI für alle Pflegedienste.

Die weiteren Hilfsdateien wie die zur Berechnung der Sach- oder Personalkosten entnehmen Sie bitte der Rubrik 1.3 (vereinfachter Nachweis).

2. Vergütung SGB V

2.1 aktuelle Preise mit Laufzeit

  • Preise seit 1. Januar 2026:
    • LG 1: 14,42 Euro
    • LG 2: 15,00 Euro
  • Preise ab 1. September 2026 bis 31. Dezember 2026:
    • LG 1: 14,99 Euro
    • LG 2: 15,60 Euro

2.2 Vergütungsvereinbarung

Hier finden Sie die HKP-Vergütungsvereinbarungen für den TV AWO NRW mit Beginn am 1. Januar 2026 sowie neu ab dem 1. September 2026.

2.3 AC/TK-Nummern

Hier finden Sie die  AC/TK-Nummern für Anlehner an den TV AWO NRW in der bis 30. September 2025 sowie in der ab 1. Oktober 2025 gültigen Version.

3. Angaben zum Entgelt der Beschäftigten

NEU

3.1 LfK-Tarifdetails TV AWO NRW

Hier finden Sie die LfK-Tarifdetails TV AWO NRW, gültig seit dem 1. Mai 2026. Die vollständigen LfK-Tarifdetails mit Informationen zu den wichtigsten “Tarifen” in NRW finden Sie hier.

Stand: 25.08.2026