Der Vorstand und die AG Qualität des LfK haben pragmatische Hilfen zum Thema Qualität für die LfK-Mitglieder entwickelt und jetzt im Login-Bereich der Homepage zusammengestellt.
News-Archiv
Liste archivierter Meldungen
In dem LfK-Musterverfahren gegen die BKK vor Ort unterlag diese vor dem Bundessozialgericht im Streit um die Vergütung für ambulante Leistungen der häuslichen Krankenpflege.
Das komplette Urteil finden unsere Mitglieder nun in unserem Downloadbereich unter…
Ab 1. Juli diesen Jahres gelten nun auch bundesweit einheitliche Regeln für die Praxisgebühr im ärztlichen Notdienst.
Je nach Kassenärztlicher Vereinigung (KV) wurde das Kassieren der Praxisgebühr im Notdienst bisher immer noch unterschiedlich behandelt. Zum Teil wurde bei…
Wir sind stehts daran interessiert, unseren Service und unser Leistungsangebot nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Zum Thema Versandapotheke haben wir nun einen Fragebogen entwickelt, in dem Sie uns Ihre Meinung kund tun können.
Und wie Sie es von uns kennen:…
Existenzsicherung ist heutzutage für viele Pflegedienste das Thema Nummer eins. Darauf hat der LfK reagiert.
Unserer Einladung zu einer Informations- und Fortbildungsveranstaltung zum Thema Existenzsicherung kamen dementsprechend viele Mitglieder in Bielefeld und Düsseldorf…
Die Kreditvergaberichtlinien der Banken und Sparkassen (Basel II) für ambulante Pflegedienste werden verschärft! Was bedeutet das für mich, und wie kann ich mich bereits heute darauf vorbereiten? Welche Hilfestellungen bietet der LfK seinen Mitgliedern im Bereich der…
Pflegebedürftige, die dementiell erkrankt sind, haben Anspruch auf eine zusätzliche Betreuungspauschale von bis zu 460,00 Euro im Jahr. Diese wird jedoch nur in sehr seltenen Fällen in Anspruch genommen.
Pflegehilfsmittel wie z.B. Stehhilfen oder Toilettenstühle dürfen auch dann von der Pflegekasse gezahlt werden, wenn sie nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung, sondern dem der Krankenversicherung enthalten sind. Dies entschied jetzt das Sozialgericht München und…
Die BKK vor Ort unterlag im Streit um die Vergütung für ambulante Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Insgesamt muss die BKK nun knapp 9.100 Euro an den LfK-Pflegedienst zahlen.
Die LfK-Mitgliederbefragung richtete sich an alle aktuellen Mitglieder und wurde in Form einer schriftlichen Befragung durchgeführt. Von 490 Fragebögen kamen 126 ausgefüllt zurück, was einer Rücklaufquote von etwas mehr als 25% entspricht.