Nicht vergessen: Pflegedienste, die ihren Antrag zur Förderung der Investitionskosten in diesem Jahr pünktlich zum 1. März abgegeben haben, müssen spätestens zum 1. Mai auch das entsprechende Testat ihres Steuerberaters einreichen.
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Der GKV-Spitzenverband hat im Einvernehmen mit den zuständigen Prüfverbänden neue Regelungen festgelegt, nach denen Qualitätsprüfungen während der pandemischen Lage in ambulanten Pflegediensten und Tagespflegen stattfinden dürfen.

Menschen unter 60 Jahren sollen nach einer Erstimpfung mit dem Vakzin von AstraZeneca für ihre Zweitimpfung einen anderen Impfstoff erhalten. Auf diese Empfehlung haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern geeinigt.

Nachdem der Pflegerettungsschirm bereits durch das „Epilage-Fortgeltungsgesetz“ bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde, hat heute der GKV-Spitzenverband die entsprechend aktualisierten Kostenerstattungs-Festlegungen dazu veröffentlicht.

Der GKV-Spitzenverband hat am Donnerstag die aktualisierten Festlegungen sowie den überarbeiteten Antrag zur Geltendmachung von Beschaffungskosten und Durchführungsaufwendungen für PoC-Antigen-Schnelltests veröffentlicht.

Pflegeeinrichtungen, die coronabedingte Mehraufwendungen oder Mindereinahmen aus dem Jahr 2020 noch nicht geltend gemacht haben, müssen sich nun beeilen: Dieser Vorgang ist fristgerecht nur noch bis zum 31. März möglich.

Nach der neuen Coronavirus-Testverordnung werden Schnelltests ab April nur noch mit sechs statt bislang neun Euro erstattet. Für Pflegedienste heißt es jetzt, schnell zu handeln.

Der LfK hat am Mittwoch seine sechste virtuelle LfK-Regionalveranstaltung zu einer Vielzahl verschiedener aktueller Themen ausgestrahlt. Die Aufzeichnung ist nun in der LfK-Mediathek sowie auf dem YouTube-Kanal des LfK abrufbar.

Die Impfbereitschaft gegen SARS-CoV-2 in der Pflege ist weiterhin hoch. Einer aktuellen Studie zufolge äußerten sich 80 Prozent der Pflegenden positiv über eine Impfung gegen das Coronavirus.

Die Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca können fortgesetzt werden. Dies geht aus einem aktuellen Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen hervor.










