Überraschend viele Beratungs- und Entlastungsangebote werden von pflegenden Angehörigen nicht genutzt oder sind ihnen kaum bekannt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Wissenschaftlichen Instituts der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG).
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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) schreibt derzeit wieder Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen an, um sich nach den Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu erkundigen.

Angehörige von Pflegebedürftigen mit Pflegestufe haben Anspruch auf bis zu fast einem Monat Verhinderungspflege im Jahr – trotzdem rufen sie diese Leistung kaum ab. Allein im Jahr 2014 blieben Ansprüche in Millionenhöhe ungenutzt.

Über regionale und hochaktuelle Daten zur Fachkräftesituation informieren im Herbst fünf Regionalkonferenzen, die das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) im Auftrag des Landesgesundheitsministeriums MGEPA organisiert.

Die Pflegekassen haben nach den jüngsten Änderungen im Leistungskomplexsystem (LK-System) für die häusliche Pflege in Nordrhein-Westfalen jetzt eine aktualisierte Tabelle mit den neuen LKs im Excel-Format herausgebracht. Sie ist ab sofort im Internet abrufbar.

Pflegekräfte sollten beim Bewegen, Stützen und Lagern von Pflegebedürftigen auf rückenschonendes Vorgehen achten. Eine neue Broschüre zeigt, wie Tätigkeiten in der Pflege durchzuführen sind, damit körperliche Beschwerden gar nicht erst auftreten.

Und noch eine Demografie-Studie: Die Bertelsmann Stiftung hat eine Prognose zum Bevölkerungswachstum bis 2030 erstellt. Fazit: Kommunen und Pflegeeinrichtungen müssen sich auf eine neue Pflegestruktur einstellen.

Im Jahr 2030 werden neuesten Prognosen zufolge rund 3,5 Millionen Menschen pflegebedürftig sein. Das teilte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden aufgrund neuer Berechnungen mit.

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine neue Informationsbroschüre für pflegende Angehörige veröffentlicht, die ab sofort kostenlos abgerufen werden kann.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat Anfang der Woche den Gesetzentwurf zum Pflegestärkungsgesetz (PSG) II vorgelegt. Geplant sind die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie neue Regeln zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit.










