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Aktuelles | 31.10.2025

Ab November: Neue Zugangs-PIN für die LfK-App

LfK-Mitglieder werden per App über wichtige Ereignisse, bevorstehende Abgabetermine und relevante Tarifnachrichten informiert. Ab morgen benötigen die Nutzer der LfK-App eine neue Geheimzahl, um die App für die weitere Nutzung freizuschalten.

Der neue Freischaltcode muss nach dem Start der App ab dem 1. November einmalig eingegeben werden. Diese Authentifizierung ist zweimal im Jahr notwendig, um sicherzustellen, dass ausschließlich LfK-Mitglieder Zugang zur kostenfreien Verbands-App haben.
Die neue fünfstellige Geheimzahl erhalten die LfK-Mitglieder mit der Oktober-Ausgabe des Newsletters LfK-Aktuell, die heute veröffentlicht wurde. Außerdem können sie ab sofort in der Inhaber-Ecke (Inhaber-Login erforderlich) der LfK-Homepage unter der Kategorie „Arbeitsrecht“ die neue PIN einsehen. 

Immer griffbereit: Die aktuelle PIN online abrufen

Wer zu einem späteren Zeitpunkt erneut Zugriff auf die PIN benötigt, findet diese jederzeit in der Inhaber-Ecke auf www.lfk-online.de. Ist beispielsweise nach einem Smartphone-Wechsel eine Neuinstallation der LfK-App erforderlich, können Mitglieder dort problemlos die aktuelle PIN abrufen. Neben der gültigen PIN stehen dort auch weitere Informationen sowie ein aktuelles Infoblatt zur LfK-App bereit – ebenfalls in der Kategorie „Arbeitsrecht“ (Inhaber-Login erforderlich). 

Seit 2018 stellt die verbandseigene LfK-App sicher, dass Mitglieder schnell und mobil über wichtige Neuigkeiten informiert werden. Auch die Anmeldung zu LfK-Veranstaltungen ist direkt über die App möglich. Die kostenfreie Smartphone-App ist ein exklusives Serviceangebot für LfK-Mitglieder und ist im Play Store von Google und im App Store von Apple verfügbar.