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Politik | 05.06.2026

Entwurf einer Pflegereform: Kursänderung für die ambulante Pflege

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat am Donnerstag den Referentenentwurf für das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgestellt. Der Entwurf enthält zahlreiche Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung.

Nina Warken (Foto: BMG / Jan Pauls)

Nina Warken (Foto: BMG / Jan Pauls)

Mit Einsparungen in so gut wie allen Bereichen soll das Pflegeneuordnungsgesetz die finanzielle Lage der Pflegeversicherung verbessern. Betroffen wären Pflegebedürftige und pflegende Angehörige genauso wie Pflegeeinrichtungen. Für die ambulante Pflege ist beispielsweise eine neue Leistungsstruktur vorgesehen.

Der vorliegende Referentenentwurf markiert den Auftakt des Gesetzgebungsverfahrens. Bis zu einer Verabschiedung durch die Bundesregierung und den Bundestag sind noch weitere Beratungen und Änderungen möglich. Der Zustimmung des Bundesrats – also der Bundesländer – bedarf das Gesetz nicht.

Eindeutige Richtung 

„Die Richtung der Reform ist klar“, erklärt LfK-Geschäftsführerin Anke Willers-Kaul. „Werden die Vorhaben so umgesetzt, sind für alle Beteiligten einschneidende Kürzungen zu erwarten. Dennoch bleibt zum jetzigen Zeitpunkt offen, ob alles so umgesetzt wird, wie es der Entwurf vorsieht. Der LfK wird den Gesetzentwurf eingehend analysieren, die möglichen Auswirkungen auf die ambulante Pflege bewerten und seine Ansichten auf politischer Ebene einbringen.“ Über die weiteren Entwicklungen wird der LfK seine Mitglieder fortlaufend informieren.