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Aktuelles | 28.07.2025

Gutachten zur kommunalen Pflegeplanung

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat sich für bundesweit verbindliche kommunale Pflegestrukturplanungen ausgesprochen. Ein neues Gutachten zeigt jedoch, dass eine solche auf Grundlage der aktuell erhobenen Daten kaum möglich ist.

Das Gutachten des IGES Instituts, das noch von der Pflegebevollmächtigten der alten Bundesregierung in Auftrag gegeben worden war, erörtert den derzeitigen Zustand der kommunalen Pflegeplanung in Deutschland und zeigt auf, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.

Dabei biete sich ein sehr heterogenes Bild, heißt es in dem Abschlussbericht (PDF-Datei). So enthielten zwar die meisten Pflegeplanungen auf kommunaler Ebene Schätzungen des künftigen Pflegebedarfs. „Der sich daraus ergebende künftige Bedarf an Pflegeplätzen und Pflegepersonal wird jedoch meist nicht konkret ermittelt“, so das IGES. Angesichts fehlender Ressourcen nehme diese Aufgabe oft keinen hohen Stellenwert bei den Kommunen ein. 

LfK lehnt kommunale Pflegeplanung ab

Der LfK sieht sich angesichts der Erkenntnisse in seiner Auffassung bestätigt, dass eine Steuerung der pflegerischen Versorgung über eine kommunale Pflegeplanung dem realen Bedarf vor Ort nur selten gerecht werden kann. „Langwierige Datenerhebungen und Planungsprozesse können nicht das leisten, was die lokalen Pflegeanbieter bereits automatisch in ihrem Alltag leisten“, erklärt LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. „Auf veränderte Anforderungen und Bedarfe flexibel reagieren kann nur, wer die Dynamik täglich mitbekommt. Es ist sicherlich sinnvoll, langfristige Entwicklungen im Blick zu behalten und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Starre Vorgaben erschweren jedoch die Möglichkeit, im Bedarfsfall schnell zu reagieren und die Versorgung von Anspruchsberechtigten zu jeder Zeit sicherzustellen.“

Das IGES-Gutachten empfiehlt nichtsdestotrotz, der kommunalen Pflegeplanung mehr Steuerungskompetenz und damit auch mehr finanzielle und personelle Ressourcen zuzuschreiben. Auch sollten regelmäßig aktuelle kleinräumige Daten bereitgestellt werden. Dabei sollten die Länder unterstützen. An ihnen liege es auch, konkretere Vorgaben zu Inhalten, Indikatoren und Planungszeiträumen in den Landespflegegesetzen zu verankern und den Kommunen zum Beispiel mit konkreten Planungskonzepten und -hilfen oder über spezielle Fachstellen unter die Arme greifen.