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Aktuelles | 18.03.2025

Hohes Defizit in der Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung gerät weiter in Finanznot. Nachdem bereits eine Pflegekasse eine kurzfristige Finanzhilfe beantragen musste, um liquide zu bleiben, hat der GKV-Spitzenverband Ende vergangener Woche mitgeteilt, dass er für 2025 ein Defizit von einer halben Milliarde Euro erwartet.

Bereits im vergangenen Jahr kam die soziale Pflegeversicherung auf ein Defizit in Höhe von 1,54 Milliarden Euro, so der GKV-Spitzenverband (SpiBu). Trotz des Beitragsanstiegs zum Jahresbeginn geht der SpiBu davon aus, dass sich dieses Defizit 2025 um rund eine halbe Milliarde Euro erhöhen werde.

Gleichzeitig schrumpfen die Mittel im Ausgleichsfonds für die soziale Pflegeversicherung: Anfang 2024 seien noch rund 1,8 Milliarden Euro vorhanden gewesen, Ende 2024 nur noch rund Milliarde Euro, berichtete der SpiBu. Er befürchtet, dass der Pflege-Ausgleichsfonds ohne zusätzliche Finanzmittel in wenigen Monaten ausgeschöpft sein könnte.

Als Gegenmaßnahmen schlägt der SpiBu vor, dass der Bund die Gelder zur Finanzierung der Maßnahmen während der Coronavirus-Pandemie, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen wurden, zurückzahlt. Auch sollten die Beiträge für die Rentenversicherung pflegender Angehöriger dauerhaft vom Bund übernommen werden.

Erste Kasse benötigt Finanzspritze

Zuvor hatte eine Pflegekasse – die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau [https://www.svlfg.de/pm-lkk-erhaelt-finanzhilfe] (SVLFG) – bereits eine kurzfristige Liquiditätshilfe aus dem Ausgleichsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragt. Da die regulären Mittel aus dem Ausgleichsfonds erst rückwirkend in der Monatsmitte überwiesen würden und die eigene Reserve der Pflegekassen reduziert worden sei, könne sie ihre Ausgaben nur durch eine kurzfristige Finanzhilfe weiterhin decken, teilte die Kasse mit.

Ursprünglich durften die Kassen beim monatlichen Finanzausgleich über den Ausgleichsfonds Gelder in Höhe einer Monatsausgabe für ihre Liquidität einbehalten. Anfang des Jahres war dieser Betrag aufgrund der insgesamt schwierigen Finanzlage der Pflegeversicherung auf 40 Prozent einer Monatsausgabe gekürzt worden.