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Pflege | 13.02.2026

MD veröffentlicht aktualisierte Richtlinien zur Pflegebegutachtung

Der Medizinische Dienst (MD) Bund hat eine aktualisierte Fassung der Richtlinien zur Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung veröffentlicht.

Foto: Photographee.eu – stock.adobe.com

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Zentrale Neuerung in den Richtlinien sind verbindliche Vorgaben für so genannte kollegiale Audits, mit denen eine bundesweit einheitliche Anwendung der Begutachtungsinstrumente gestärkt werden soll. 

Mit den neuen Regelungen werden Audits künftig verbindlich festgelegt: Dabei begleitet ein MD-Auditor eine Pflegebegutachtung, die ein anderer Medizinischer Dienst im Rahmen eines Hausbesuchs durchführt, und beobachtet den Ablauf. Solche kollegialen Audits wurden bereits bislang durchgeführt, werden nun jedoch erstmals einheitlich in den Richtlinien geregelt.

Darüber hinaus soll künftig jährlich ein Bericht über die Ergebnisse der Qualitätssicherung im MD-System veröffentlicht werden. Auch strukturell wurden die Richtlinien überarbeitet: Ein neu eingeführtes „Verfahrenshandbuch“ bündelt Verfahrensdetails zur MD-internen Qualitätssicherung, die zuvor an verschiedenen Stellen aufgeführt waren. Ziel der Überarbeitung ist eine klarere Struktur sowie mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Pflegebegutachtung.

Die Richtlinien sind am 5. Februar in Kraft getreten.