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Service | 12.09.2025

Neue SGB V-Vergütungsvereinbarungen für alle Pflegedienste jetzt abrufbar

Ab Oktober treten in Nordrhein-Westfalen neue SGB V-Vergütungsvereinbarungen in Kraft. Grund ist das Schiedsverfahren zur Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden in NRW, das zu einer Änderung für alle Pflegedienste geführt hat. Die überarbeiteten Vereinbarungen stehen ab sofort im LfK-Downloadbereich zur Verfügung.

Ab dem 1. Oktober 2025 gelten für alle Pflegedienste in NRW, die sich an einen „Tarif“ anlehnen, neue Vergütungsvereinbarungen im SGB V-Bereich. Hintergrund ist eine Entscheidung im Schiedsverfahren zur Versorgung von Menschen mit chronischen und schwer heilenden Wunden. Die Anpassungen wurden in jeweils neuen Vergütungsvereinbarungen für jede Tarifanlehnergruppe festgehalten.

Pflegedienste ohne Anerkennung als spezialisierte Leistungserbringer dürfen weiterhin chronische Wunden versorgen. Allerdings gilt künftig: Werden bei einem Einsatz im Zusammenhang mit der chronischen Wundversorgung weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbracht, können diese nur noch zu 80 Prozent abgerechnet werden. Diese Regelung betrifft sowohl spezialisierte als auch nicht spezialisierte Dienste.

Die neuen Vergütungsvereinbarungen enthalten neben den bekannten Preisen nun auch diese ab Oktober geltenden Vergütungen nach der 80-Prozent-Regelung. Mit diesen Vereinbarungen wird auch eine neue Option eingeführt. Versorgt ein Pflegedienst eine chronische oder schwer heilende Wunde, kann die Pflegefachkraft bei Bedarf und nach vorheriger Abstimmung mit der Krankenkasse eine zweite Kraft hinzuziehen. Diese Regelung gilt ebenfalls für die spezialisierten und für die „normalen“ Pflegedienste. Die Vergütung für den Einsatz der zweiten Kraft ist in der neuen Vereinbarung enthalten.

Wo finde ich meine neue SGB V-Vergütungsvereinbarung? 

LfK-Mitglieder finden die neuen Vergütungsvereinbarungen im passwortgeschützten LfK-Downloadbereich in der Rubrik „Mein Tarif“, dann in der jeweiligen „Tarif“-Kategorie. Dies betrifft die „Tarife“ 

LfK-Mitglieder, die sich an einen anderen „Tarif“ anlehnen, können die jeweilige Vergütungsvereinbarung im passwortgeschützten LfK-Downloadbereich in der Rubrik „Verträge mit Krankenkassen“ abrufen. Alle Details und Hintergründe zum Schiedsspruch zur Wundversorgung erläutert LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß in einem Erklärvideo  (Mitglieder-Login erforderlich), das bereits Anfang August veröffentlicht wurde.