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Politik | 24.06.2026

„PNOG“: Kabinettsentwurf verzögert sich

Der Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird voraussichtlich nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet. Ein Kabinettsbeschluss steht weiterhin aus, das parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen.

Ein Kabinettsbeschluss war ursprünglich bereits für Mitte Mai vorgesehen. Nun steht das PNOG auch für die letzte Juni-Sitzung am heutigen Mittwoch des Bundeskabinetts Medienberichten zufolge nicht mehr auf der Tagesordnung. Erst im Juli tritt das Bundeskabinett wieder zusammen. 

„Wir erwarten, dass die Verzögerung genutzt wird, um die Kritik aus Praxis und Verbänden ernsthaft aufzugreifen und die vorgesehenen Kürzungen im weiteren Verfahren zu überarbeiten“, erklärt LfK-Geschäftsführerin Anke Willers-Kaul.

Offener Brief: LfK kritisiert Vorhaben

Der LfK hatte in einem offenen Brief an Gesundheitsministerin Nina Warken die geplanten Kürzungen und Einschränkungen des Gesetzentwurfs bei zentralen Leistungen der ambulanten Pflege kritisiert. Neben einer Aussetzung der so genannten Tariftreueregelung sieht der Referentenentwurf des PNOG Einschnitte und Änderungen beim Entlastungsbetrag, bei Beratungsleistungen nach § 37 Absatz 3 SGB XI, bei der Verhinderungspflege und bei Schulungen in der Häuslichkeit vor.

„Diese Leistungen sind keine ergänzenden Angebote, sondern unverzichtbare Bestandteile der Versorgung“, so Willers-Kaul. „Sie sichern die häusliche Pflege, entlasten Angehörige und tragen maßgeblich dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange im eigenen Zuhause bleiben können. Zudem gefährden Eingriffe in diese Bereiche aus Sicht des LfK die Wirtschaftlichkeit der Pflegeeinrichtungen und in der Folge die Stabilität der ambulanten Versorgung insgesamt.“