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Aktuelles | 26.02.2026

Starker Wertverlust bei Leistungen der Pflegeversicherung

Seit Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 hat die Inflation dazu geführt, dass die Leistungen der Pflegeversicherung deutliche Einbußen bei der Kaufkraft hinnehmen müssen. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion können Pflegebedürftige für die ihnen zustehenden Sachleistungsbeträge gut 20 Prozent weniger Leistungen einkaufen.

Foto: natara – stock.adobe.com

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So betrug der Sachleistungsbetrag für Pflegegrad 2 im vergangenen Jahr monatlich 796 Euro. Inflationsbereinigt hatte dieser Betrag laut Bundesregierung nur noch einen Gegenwert von 626 Euro. Das ist gleichzusetzen mit einer Leistungsminderung von etwa 21 Prozent. Zwar zahle die Pflegeversicherung ähnliche oder leicht höhere Beträge als bei Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017, so der Bund. Die Inflation bewirkte jedoch im selben Zeitraum einen deutlichen Kaufkraftverlust.

Noch höher fällt dieser bei ambulant betreuten Wohngruppen aus: Hier beträgt der Wertverlust 23 Prozent. Der Zuschlag in Höhe von 224 Euro im Jahr 2025 konnte kaufkraftbereinigt nur noch Leistungen im Wert von 173 Euro finanzieren.

Auch der Entlastungsbetrag, der im Jahr 2025 von 125 auf 131 Euro hochgesetzt wurde, hatte im selben Jahr lediglich eine Kaufkraft in Höhe von 101 Euro im Vergleich zum Einführungsjahr 2017 – ein Verlust von ebenfalls fast 23 Prozent. Leistungen der Tages- und Nachtpflege sind ebenfalls von einem deutlichen Kaufkraftverlust betroffen.

„Die Zahlen zeigen ganz deutlich, dass Untätigkeit von Seiten der Politik zu realen Nachteilen für die Pflegebedürftigen führt“, erklärt LfK-Geschäftsführerin Anke Willers-Kaul. „Nun liegt es an der Bundesregierung, diesen Kaufkraftverlust im Rahmen der geplanten Reformen schnellstmöglich auszugleichen.“