Service | 10.06.2025
Tarif gewechselt? Den LfK informieren
VPD-Anlehner im LfK, die kürzlich einen Tarifwechsel vollzogen haben oder diesen aktuell vorbereiten, sollten möglichst zeitnah ihre neue Tarifwahl dem LfK mitteilen. Die Meldung ist notwendig, damit der LfK sie über wichtige Termine und laufende Vergütungsverhandlungen zu ihrem neuen Tarif informieren kann.

In Nordrhein-Westfalen ist der VPD seit dem Frühjahr 2025 keine gültige Wahloption mehr zur Umsetzung der Tariftreueregelung in der Pflege. Zahlreiche ambulante Dienste, die sich bislang an diesem Tarif orientiert haben, haben bereits gewechselt oder stehen kurz davor.
LfK-Mitglieder sollten möglichst zeitnah den LfK über ihre neue Tarifwahl informieren. Die Mitteilung kann formlos per E-Mail erfolgen. Auch in der LfK-App sollten die Angaben im unteren Menü unter „Mehr“, „Einstellungen“, dann „Nachrichten zu meinem Tarif“ aktualisiert werden. So stellen Nutzer der LfK-App sicher, dass sie künftig Informationen zum neuen Tarif erhalten.
Ein Tarifwechsel ist notwendig
Pflegedienste, die sich noch an den „Tarif“ VPD anlehnen, sollten nun aktiv werden und einen Tarifwechsel durchführen. Geschieht dies nicht, könnte das für die Einrichtungen Nachteile mit sich bringen. Erfolgt der Wechsel nicht bis spätestens Ende Juni, wird die nächste Abrechnung weiterhin auf Basis der AC-/TK-Nummern des VPD-Tarifs erstellt, der aber nicht mehr gültig ist. Dies kann zu Problemen führen. Um Abrechnungsrisiken zu vermeiden, empfiehlt der LfK daher einen zügigen Tarifwechsel.
Konkrete Schritte zum Tarifwechsel
Die wichtigen Schritte zum Tarifwechsel hat der Verband in der Newsmeldung vom 30. Mai 2025 in der LfK-App sowie in der Mai-Ausgabe des Newsletters LfK-Aktuell zusammengefasst. LfK-Mitglieder finden diese Newsletter-Ausgabe unter anderem im passwortgeschützten Bereich der LfK-Mediathek.