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Aktuelles | 07.01.2025

Verordnung von Krankentransport ab sofort auch per Video

Krankentransporte für gesetzlich Versicherte können ab sofort auch in einer Videosprechstunde verordnet werden. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) trat Ende Dezember in Kraft.

Pflegebedürftige und kranke Menschen benötigen oft eine Transportmöglichkeit, wenn sie zu einer ambulanten oder stationären Behandlung befördert werden müssen. Ein solcher Krankentransport kann unter Umständen von einem Arzt oder einem Psychotherapeuten verordnet werden. Ab sofort ist die Verordnung auch im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. 

Der G-BA hatte im September eine Änderung der Krankentransport-Richtlinie beschlossen und damit die konkreten Voraussetzungen für die Verordnung per Video festgelegt. Diese Art der Verordnung ist demnach nur bei Patienten möglich, die dem Praxispersonal bereits persönlich bekannt sind. 

Außerdem muss es möglich sein, per Videosprechstunde zu beurteilen, ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch auf Krankenbeförderung bestehen. Bei Unklarheit ist eine unmittelbare Untersuchung notwendig. 

Sind alle relevanten Informationen durch eine unmittelbare Behandlung oder eine Videosprechstunde bekannt, kann laut G-BA eine Krankenbeförderung auch nach Telefonkontakt verordnet werden.

Die Verordnung in der Videosprechstunde ist bereits im Bereich der Heilmittel sowie bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege und der medizinischen Rehabilitation möglich. Ärzte können zudem die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern per Videosprechstunde überprüfen und bescheinigen.