Service | 13.03.2026
Neue Vergütungen für TVöD und BAT-KF
Der LfK hat für Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen, die sich bei der Vergütung ihrer Beschäftigten an die „Tarife“ TVöD und BAT-KF anlehnen, höhere Vergütungen im SGB V- und SGB XI-Bereich verhandelt. Start der neuen Vereinbarungen ist ab dem 1. Mai möglich.

Für Leistungen der häuslichen Krankenpflege erhalten die Tarifanlehner ab Mai automatisch eine Steigerung in Höhe von 3,98 Prozent im Vergleich zu den so genannten „basisbereinigten Preisen“. Die zugehörigen Vergütungsvereinbarungen im SGB V finden sich ab sofort in den entsprechenden Rubriken unter „Mein Tarif“ jeweils unter Punkt 2.2.
Eine aktuelle Mitglieder-Information mit den Details der Vereinbarung hat der LfK heute zudem über seine App verschickt. Anwender des TVöD wurden bereits gesondert informiert.
Vereinfachtes Verfahren“ im SGB XI: Frist beachten
Im SGB XI-Bereich lassen sich die Vergütungen durch eine Verhandlung im so genannten „vereinfachten Verfahren“ steigern. Pflegedienste, die erfolgreich und fristgerecht mit den Pflegekassen verhandeln, können dann neue Preise abrechnen. Die zugehörigen Unterlagen für die Verhandlung finden sich ab sofort ebenfalls unter „Mein Tarif“ unter Punkt 1.3.
Für einen Start der neuen SGB XI-Vergütungen am 1. Mai müssen diese bis zum 10. April 2026 an den zuständigen Ansprechpartner der Landesverbände der Pflegekassen gesendet werden.
Auch eine Einzelverhandlung im SGB XI ist möglich. Doch aufgepasst: Hier müssen die Unterlagen spätestens sechs Wochen vor gewünschtem Beginn der neuen Vergütung bei der federführenden Kasse eingegangen sein.
Auch die schriftliche Information über neue Preise sollte fristgerecht vor dem 1. Mai 2026 an die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer gesendet werden.