Aktuelles | 26.10.2026
Pflegeberufeumlage: Punktwertzuschlag für 2027 bei 0,00642 Euro
Der Aufschlag für ambulante Pflegedienste zur Finanzierung der Pflegeberufeumlage (PBU) für das Jahr 2026 steigt voraussichtlich auf 0,00642 Euro pro abgerechnetem Punkt. Das teilte die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster am Freitag mit.

Gegenüber dem Vorjahreswert von 0,00519 Euro entspräche dies einem Anstieg um mehr als 23 Prozent. Grund dafür ist der deutlich gestiegene Finanzierungsbedarf: Ab 2027 wird neben der Ausbildung der Pflegefachpersonen auch die Ausbildung zur Pflegefachassistenz über den Ausbildungsfonds refinanziert.
Der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in NRW muss den Wert noch bestätigen. Die entsprechenden Bescheide sollen jedoch bereits im Laufe dieser Woche versandt werden. Alle relevanten Informationen sind zudem online über das Portal PFAU.NRW abrufbar.
Tagespflege: 7,58 Euro pro Gast und Tag
Für die teilstationären Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen wird der Wert für die Pflegeberufeumlage seit 2025 nicht mehr einrichtungsindividuell festgelegt, sondern einheitlich für alle Betriebe bestimmt. Er liegt für 2027 bei 7,58 Euro pro Gast und Tag.
Der Wert wird von der für die Refinanzierung zuständigen Bezirksregierung Münster auf der Internetseite von PFAU.NRW veröffentlicht.
Jede Tagespflege in NRW erhält von der Bezirksregierung zudem einen Abgabebescheid, der die für jede Einrichtung individuell berechneten monatlichen Zahlungen an den Umlagefonds festlegt. Der Bescheid lässt sich in den kommenden Tagen zudem im individuellen Postfach auf PFAU.NRW abrufen.
Kunden informieren
Die neuen Werte greifen wie üblich zum 1. Januar. Alle Einrichtungen sollten ihre Kunden daher rechtzeitig über die Preisänderung zum Jahreswechsel informieren – unabhängig davon, ob sich die Preise im SGB XI zum Jahreswechsel aufgrund von neuen Vergütungsvereinbarungen verändern.
Tagespflegen haben anders als Pflegedienste eine gesetzliche Frist zur Kundeninformation zu beachten: Die neuen Preise müssen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt werden.
Hilfestellungen im LfK-Downloadbereich
Der LfK wird für seine Mitglieder in den kommenden Tagen seine bewährten Arbeitshilfen – sowohl die Musterschreiben für die Information der Kunden als auch die Berechnungshilfen für die neuen Preislisten – aktualisieren und den Pflegediensten und Tagespflegen in den Downloadbereichen auf dieser Internetseite zur Verfügung stellen.