Noch Fragen? 0221 / 88 88 55-0

Aktuelles | 21.11.2025

Pflegeberufeumlage: Punktwertzuschlag für 2026 bei 0,00519 Euro

Der Aufschlag für ambulante Pflegedienste zur Finanzierung der Pflegeberufeumlage (PBU) für das Jahr 2026 steigt auf 0,00519 Euro pro abgerechnetem Punkt. Das gab der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen gestern Nachmittag bekannt.

Zuvor hatte die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster eine entsprechende Mitteilung über die neue Berechnung der Umlagezahlen für das kommende Jahr an den Grundsatzausschuss geschickt. Dieser beschloss den Punktwertaufschlag daraufhin unverzüglich. Die Bezirksregierung kündigte an, die entsprechenden Bescheide ab Ende dieser Woche an die Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu versenden. Die relevanten Informationen lassen sich außerdem auf dem Online-Portal PFAU.NRW abrufen.

Mit dem aktuellen Wert von 0,00519 Euro pro Punkt steigt der Aufschlag gegenüber dem Vorjahreswert (0,00449 Euro pro Punkt) deutlich um rund 15,6 Prozent.

Tagespflege: 5,68 Euro pro Gast und Tag

Für die teilstationären Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen wird der Wert für die Pflegeberufeumlage seit dem vergangenen Jahr nicht mehr einrichtungsindividuell festgelegt, sondern einheitlich für alle Betriebe bestimmt. Er liegt für 2026 bei 5,68 Euro pro Gast und Tag.

Der Wert wird von der für die Refinanzierung zuständigen Bezirksregierung Münster auf der Internetseite von PFAU.NRW veröffentlicht.

Jede Tagespflege in NRW erhält von der Bezirksregierung zudem einen Abgabebescheid, der die für jede Einrichtung individuell berechneten monatlichen Zahlungen an den Umlagefonds festlegt. Der Bescheid lässt sich in den kommenden Tagen zudem im individuellen Postfach auf PFAU.NRW abrufen.

Kunden informieren

Der neue Punktwertaufschlag für Pflegedienste löst den alten Wert zum Jahreswechsel ab. Alle Einrichtungen sollten ihre Kunden rechtzeitig über die Preisänderung zum Jahreswechsel informieren – sie gilt auch für Pflegeeinrichtungen, deren Preise im SGB XI sich zum Jahreswechsel aufgrund fehlender Tarifabschlüsse noch nicht verändern.  

Für Tagespflegen gilt – anders als für Pflegedienste – sogar eine gesetzliche Frist zur Kundeninformation. Die neuen Preise müssen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt werden.

Hilfestellungen im LfK-Downloadbereich

Musterschreiben für die Information der Kunden finden LfK-Mitglieder in den LfK-Downloadbereichen für Pflegedienste und Tagespflegen (Tagespflege-Login notwendig).

Für die Berechnung der neuen Preise steht allen Pflegediensten im LfK zudem wie üblich ein entsprechender Internetrechner auf Excel-Basis im LfK-Downloadbereich zur Verfügung. Tagespflegen finden in ihrem Downloadbereich (Tagespflege-Login notwendig) eine Excel-Datei zur Berechnung eines Kostenvoranschlags.