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Aktuelles | 14.11.2024

Pflegeberufeumlage: Punktwertzuschlag für 2025 sinkt auf 0,00449 Euro

Der Aufschlag für ambulante Pflegedienste zur Finanzierung der Pflegeberufeumlage (PBU) für das Jahr 2025 sinkt auf 0,00449 Euro pro abgerechnetem Punkt. Das hat der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen gestern bekanntgegeben.

Der Grundsatzausschuss hatte zuvor die entsprechende Mitteilung der für das Verfahren zuständigen Bezirksregierung Münster erhalten und den Punktwertaufschlag beschlossen. Die Bezirksregierung kündigte an, die entsprechenden Bescheide ab der kommenden Woche an die Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu versenden.

Mit dem aktuellen Wert sinkt der Aufschlag gegenüber dem Vorjahreswert leicht um rund sieben Prozent gegenüber dem laufenden Jahr (0,00484 Euro pro Punkt) ab.

Finanzierungsbedarf gesunken

Insgesamt verringert sich der Finanzierungsanteil der Pflegeeinrichtungen für die Ausbildungsvergütungen 2025 landesweit auf insgesamt 444.898.217,12 Euro. Entsprechend des Anteils der so genannten „Vollzeitäquivalente“ (VZÄ) der beschäftigten Pflegefachkräfte müssen die ambulanten Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen davon nach Angaben der Bezirksregierung einen Anteil von 23,17 Prozent tragen – das entspricht 103.079.619,98 Euro.

Im Vergleich zu 2024, wo der Finanzierungsanteil der Pflegeeinrichtungen noch über 500.000.000 Euro lag, ist das ein Rückgang. Auch der Anteil der VZÄ im Sektor der ambulanten Pflege hat gegenüber der Berechnungsgrundlage für das laufende Jahr (23,32 Prozent) weiter minimal abgenommen. Für 2023 war hier noch mit einem Anteil von 23,58 Prozent gerechnet worden.

Internetrechner im LfK-Downloadbereich

Wie üblich löst der neue Punktwertaufschlag für Pflegedienste den alten Wert zum Jahreswechsel ab. Alle Einrichtungen sollten ihre Kunden rechtzeitig über die Preisänderung zum Jahreswechsel informieren – sie gilt auch für Pflegeeinrichtungen, deren Preise im SGB XI sich zum Jahreswechsel aufgrund fehlender Tarifabschlüsse noch nicht verändern.  

Für die Berechnung der neuen Preise steht allen Pflegediensten im LfK wie üblich ein entsprechender Internetrechner auf Excel-Basis im LfK-Downloadbereich zur Verfügung.