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Aktuelles | 12.12.2024

Statistik für 2023: 16,4 Prozent mehr Pflegebedürftige in NRW

Das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat am Mittwoch eine neue Statistik zur Zahl der Pflegebedürftigen im bevölkerungsreichsten Bundesland veröffentlicht. Im Vergleich zu 2021 war bis Dezember 2023 ein Anstieg um 16,4 Prozent zu verzeichnen.

Pflegebedürftige in NRW, 12/2023 (Grafik: IT.NRW)

Pflegebedürftige in NRW, 12/2023 (Grafik: IT.NRW)

In den meisten Fällen werden die Pflegebedürftigen zu Hause versorgt: 87,8 Prozent von ihnen leben laut IT.NRW in der eigenen Häuslichkeit – insgesamt 1,22 Millionen von 1,39 Millionen pflegebedürftigen Menschen im Land. 2021 hatte der Anteil noch bei 86 Prozent gelegen.

Dabei nahm der Anteil derjenigen Pflegebedürftigen, die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezogen, geringfügig auf 17,3 Prozent aller Pflegebedürftigen ab – während die absoluten Zahlen um 2,1 Prozent auf 240.100 Menschen stiegen. Im Schnitt versorgte jeder Pflegedienst in Nordrhein-Westfalen 75 Kunden.

Sachleistungs-Anteil von Pflegegrad 1 und 2 gesunken

Weiterhin machten den größten Teil der ambulanten Sachleistungsbezieher Menschen mit Pflegegrad 2 aus, allerdings in geringerem Umfang (96.881 Personen im Vergleich zu 103.606 Personen Ende 2021). Die Zahl der pflegebedürftigen Leistungsbezieher mit höheren Pflegegraden lag dagegen zwischen 5,5 und 12,1 Prozent höher als noch 2021.

Der weitaus größte Teil der Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 (etwa 818.000, was 59 Prozent entspricht) erhielten ausschließlich Pflegegeld. Hier verzeichnete IT.NRW einen deutlichen prozentualen Anstieg in Höhe von 24,8 Prozent gegenüber 2021.

Zusätzlich stieg die Anzahl der Menschen mit Pflegegrad 1, die keine Sachleistungsansprüche haben und nicht durch Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Laut Statistik lag sie im Dezember bei 159.600 Personen – um 18,8 Prozent höher als 2021. Mit 17.731 Personen nahmen aus dieser Gruppe jedoch gut vier Prozent weniger Menschen Leistungen ambulanter Pflegedienste in Anspruch als noch 2021.

Erhebung alle zwei Jahre

IT.NRW erhebt als Statistisches Landesamt für Nordrhein-Westfalen alle zwei Jahre Daten über die Pflegebedürftigkeit und Versorgung im Land, jeweils zum Stichtag 15. Dezember. Alle Einrichtungen und Träger sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Daten werden sowohl landesübergreifend ausgewertet als auch auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte.