Service | 14.08.2025
TVöD, BAT-KF und AVR-Caritas: Frist für „vereinfachten Nachweis“ einhalten
Nur noch wenig Zeit haben Anlehner an TVöD, BAT-KF und AVR-Caritas, den so genannten „vereinfachten Nachweis“ an ihre federführende Pflegekasse zu schicken. Dies ist nötig, um für Leistungen ab August neue Preise im SGB XI abrechnen zu können.

Die neuen Vergütungen für die drei „Tarife“ waren im Juli vereinbart worden. Pflegedienste, die die neuen SGB XI-Preise ab dem 1. August 2025 abrechnen wollen, müssen entsprechend dem „vereinfachten Verfahren“ im SGB XI-Bereich den zugehörigen Nachweis fristgerecht bis zum 16. August an den zuständigen Federführer der Pflegekassen schicken.
Die neuen Punktwerte und Hausbesuchspauschalen finden sich in der Rubrik „Mein Tarif“ hier für Anlehner an den TVöD, hier für Anlehner an den BAT-KF und hier für Anlehner an die AVR-Caritas. Der LfK hatte seine Mitglieder Anfang Juli über seinen Newsletter sowie die LfK-App über die Verhandlungsergebnisse informiert.
Die Einzelheiten zu den neuen Vergütungen können LfK-Mitglieder zudem einem Video entnehmen, das im passwortgeschützten Downloadbereich in der Mediathek abrufbar ist.
„Tarifwechsel“ anzeigen
Der LfK bittet Verbandsmitglieder, die kürzlich einen Tarifwechsel vollzogen haben oder diesen aktuell vorbereiten, darum, sich möglichst zeitnah bei ihrem Verband zu melden und ihre neue Tarifwahl mitzuteilen. „Nur so können wir Sie über wichtige Termine, laufende Vergütungsverhandlungen und relevante Entwicklungen zu Ihrem neuen Tarif informieren“, erklärt LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. „Senden Sie uns daher bitte eine E-Mail mit Angabe des neuen Tarifs und des Wechseldatums.“